Nach einem jahrelangen Rechtsstreit ist ein früherer Turntrainer aus Thüringen nun rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt.
Eingang zum BGH
Eingang zum BGH - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Erfurter Landgerichts, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Dieses hatte den Mann im März 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. (Az. 2 StR 420/22)

Es war zum zweiten Mal mit dem Fall befasst, weil die erste Verurteilung aus dem Jahr 2018 vom BGH teilweise aufgehoben worden war. Dem Urteil zufolge betreute der Trainer Mädchen ab zwölf Jahren und verübte in den Jahren 2008 bis 2015 sexualisierte Gewalt an zehn von ihnen.

Verurteilt wurde er konkret wegen 20-fachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, in sechs Fällen in Tateinheit mit Kindesmissbrauch. Der BGH fand im zweiten Urteil aus Erfurt keine Rechtsfehler und verwarf die Revision des Angeklagten, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

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