EU

Brüssel will von Meta Infos zu eingestelltem Analysetool

Keystone-SDA
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Belgien,

Die EU-Kommission verlangt von Meta mehr Informationen zur Einstellung des Analysetools CrowdTangle.

Meta
Der Chat-Assistent von Meta wird kostenlos quer über verschiedene Apps des Konzerns eingeführt. (Archivbild) - dpa

Die Europäische Kommission verlangt von Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta mehr Informationen zur Einstellung des Analysetools CrowdTangle. Unter anderem geht es um Möglichkeiten zur Wahlbeobachtung.

Die Brüsseler Behörde stellte ein Auskunftsersuchen auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act), wie sie mitteilte. Demnach soll Meta erläutern, wie Forscher künftig Zugang zu Daten erhielten, die auf der Online-Schnittstelle von Facebook und Instagram öffentlich zugänglich sind.

Ausserdem solle der Konzern erklären, in welcher Form er seine Funktionen zur Überwachung von Wahlen und zivilgesellschaftlichen Diskursen aktualisieren wird.

Kritik an fehlendem Echtzeit-Tool

Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist. Unter anderem wurde kritisiert, dass kein wirksames Echtzeit-Tool für den zivilen Diskurs und die Wahlbeobachtung verfügbar sei.

Nach Angaben der Brüsseler Behörde habe Meta daraufhin neue Funktionen in CrowdTangle eingeführt – insbesondere öffentliche visuelle Echtzeit-Dashboards für die EU-Mitgliedstaaten, um Dritten Echtzeit-Diskurse und Wahlbeobachtung zu ermöglichen. Diese Funktionen seien nun eingestellt worden.

Meta hatte CrowdTangle am Mittwoch endgültig abgeschaltet. Das Analyseprogramm diente unter anderem zur Überwachung von Social-Media-Posts und Desinformation. Andere Tools sollen Meta zufolge CrowdTangle ersetzen. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese weniger Informationen und Funktionen bieten.

Mögliche Geldstrafen für Meta

Meta muss nach Angaben der EU-Kommission die geforderten Informationen bis zum 6. September liefern. Auf Grundlage der Antworten werde man die nächsten Schritte festlegen.

Wenn das Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstelle oder sich weigere, die Fragen zu beantworten, könne die Behörde Geldstrafen verhängen.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen grosse Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

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