Blinde Frau bekommt recht: Führhund darf mit in Arztpraxis
Führhunde sind für Blinde oft notwendige Begleiter. Doch haben Sehbehinderte deswegen das Recht, das Tier mit in eine Arztpraxis zu nehmen?

Das Wichtigste in Kürze
- Einer blinden Frau wurde wegen ihres Führhundes der Zugang zu einer Arztpraxis verwährt.
- Das Bundesverfassungericht hat die Praxis nun verurteilt.
- Die entstandene Benachteiligung sei zu gross gewesen.
Die Frau war 2014 bei einem Physiotherapeuten in Behandlung. Die Praxis war entweder durch den Hof über eine offene Stahlgittertreppe zu erreichen. Oder die Patienten gingen ebenerdig durch das Wartezimmer einer Orthopädiepraxis im selben Gebäude.
Die Frau hatte mit ihrer Hündin schon mehrmals die Praxis durchquert. Bis ihr die Ärzte das verboten und sie auf den Weg über den Hof verwiesen. Dieser Weg kommt für die Frau nach ihrer Darstellung aber nicht infrage: Das Tier habe Angst vor der Treppe, weil es sich schon einmal im Gitter verfangen und verletzt habe.
Berliner Gericht hatte Klage zu Unrecht abgewiesen
Berliner Gerichte hatten die Klage der Frau abgewiesen - zu Unrecht, entschieden nun die Verfassungsrichter. Das Verbot, Hunde in die Praxis mitzunehmen, sei zwar scheinbar neutral formuliert. Tatsächlich benachteilige es die blinde Frau aber in besonderem Masse.

Ohne ihren Hund müsse sich die Frau Unbekannten anvertrauen, sich anfassen und führen lassen. Dies komme einer Bevormundung gleich. Das
solle es Menschen mit Behinderung aber ermöglichen, so weit wie möglich ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen. Weder das Robert-Koch-Institut noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hätten hygienische Bedenken bei Blindenhunden in Praxen und Krankenhäusern.