Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob sich Vereine der Fussballbundesliga an zusätzlichen Polizeikosten bei Risikospielen beteiligen müssen.
Polizeieinsatz beim Derby Werder Bremen gegen Hamburger SV
Polizeieinsatz beim Derby Werder Bremen gegen Hamburger SV - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Gebührenforderung Bremens.

Das Land Bremen verteidigte am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung in Leipzig seine Gebührenforderung an die Deutsche Fussballliga (DFL) für ein Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV vor vier Jahren. Es gehe nicht, dass der Steuerzahler auch noch die Mehrkosten für solche Polizeieinsätze übernehmen müsse.

Die DFL hatte gegen diese Gebührenforderung von inzwischen 415.000 Euro geklagt. Das Verwaltungsgericht Bremen gab der Klage zunächst statt. Im Februar 2018 hob allerdings das Oberverwaltungsgericht Bremen dieses Urteil auf und erklärte den Gebührenbescheid für rechtmässig und die strittige Gesetzesvorschrift für verfassungsgemäss. Nun muss darüber endgültig das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Die DFL hält die bundesweit einmalige Regelung im Gebühren- und Beitragsgesetz Bremens, auf die sich die Forderung stützt, für verfassungswidrig und die entsprechenden Gebührenbescheide daher für rechtswidrig. Sie begründet dies unter anderem damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei.

Der Anwalt des Landes Bremen argumentierte hingegen in der Verhandlung in Leipzig, es gehe um die Kosten, die «abseits der allgemeinen Gefahrenabwehr» bei solchen Einsätzen entstünden. Wer den kommerziellen Vorteil aus der Veranstaltung habe, solle auch die Kosten mittragen.

Es gehe ausschliesslich um die Mehrkosten eines Polizeieinsatzes und darum, «gegnerische Fans auseinanderzuhalten», bekräftigte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in der Verhandlung. Ansonsten bleibe nur die Alternative, «Spiele zu untersagen».

«Wir haben eine Profiliga, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro gemacht hat - da kann es nicht sein, dass die Liga alle Einnahmen behält, aber die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler alle Kosten trägt», sagte Mäurer vor der Verhandlung im Norddeutschen Rundfunk. Sein Ziel sei eine bundesweite Regelung, damit die Länder etwa über einen Fonds einen fairen Ausgleich erhalten könnten.

Im konkreten Fall hatte Bremen 969 Beamte bei dem als Risikospiel eingestuften Derby im Einsatz, deutlich mehr als bei normalen Fussballspielen. Die DFL sieht sich hingegen nicht in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen. Die polizeiliche Gefahrenabwehr gelte überall, argumentierten die DFL-Anwälte.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen bezögen sich auch im Fall Bremen auf das gesamte Stadtgebiet. «Was soll der Veranstalter machen ausserhalb seines 'Herrschaftsbereichs' Stadion? Das ist Sache der Polizei.» Davon profitierten auch Anwohner und Geschäftstreibende.

In der Vorinstanz hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen vor einem Jahr entschieden, es sei zwar Aufgabe des Staats, «die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und diese Kernaufgabe durch Steuern zu finanzieren». Allerdings habe der Gesetzgeber einen «weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum» bei der Erhebung von Gebühren.

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet zwar nun konkret über den Bremer Fall. Allerdings dürfte das Urteil grundsätzliche Bedeutung für die Frage haben, ob Bundesligavereine an den Polizeikosten beteiligt werden können. Dabei geht es im Kern um Risikospiele, die einen grösseren Polizeieinsatz erfordern.

Es wird damit gerechnet, dass am Dienstag noch keine Entscheidung verkündet wird. Als Verkündungstermin ist Freitag im Gespräch.

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