Beobachter schliessen Scheitern bei zentralem Verhandlungspunkt in Madrid nicht aus

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Spanien,

Bei der UN-Klimakonferenz schliessen Beobachter ein Scheitern bei einem zentralen Verhandlungsthema nicht aus.

Delegierter bei der UN-Klimakonferenz
Delegierter bei der UN-Klimakonferenz - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Textentwurf zu Marktmechanismus-Artikel 6 offenbar weiter hoch umstritten.

Bei dem vorliegenden Textentwurf zur Umsetzung von Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens sei ungewiss, ob die Entwicklungsländer und kleinen Inselstaaten zustimmen könnten, sagte Yamide Dagnet von der Umwelt-Denkfabrik World Resources Institute am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Möglicherweise würden die Verhandlungen über die in Artikel 6 vorgesehene Einbeziehung von Marktmechanismen in den Klimaschutz daher vertagt.

Damit würde das sogenannte Regelbuch zur Umsetzung des Pariser Abkommens vorerst unfertig bleiben. Die übrigen Umsetzungsregeln waren bereits bei der Weltklimakonferenz vor einem Jahr in Kattowitz beschlossen worden. Artikel 6 wurde wegen verhärteter Fronten aber auf Madrid verschoben. Er wird nun offenbar auch die nächste UN-Klimakonferenz in einem Jahr in Glasgow beschäftigen.

Artikel 6 sieht vor, auch Marktmechanismen zur Steigerung und Umsetzung der nationalen Klimaschutzbeiträge, der sogenannten NDCs, zu nutzen. So könnte ein Industrieland in einem Entwicklungsland ein Solarkraftwerk finanzieren, um die Nutzung fossiler Energieträger zu verringern, und sich diese Emissionseinsparung auf sein NDC anrechnen lassen.

Besonders umstritten ist, ob unter dem Kyoto-Protokoll vergebene Verschmutzungsrechte unter dem Paris-Abkommen weiter gelten sollen. Darum kämpft insbesondere Brasilien. Umweltverbände warnen, dass dies - genauso wie Schlupflöcher etwa für Doppelzählungen - das gesamte Pariser Abkommen unterlaufen könnte.

Die Chefin des Climate Action Network Canada, Catherine Abreu, sagte AFP, der aktuelle Textentwurf zu Artikel 6 sei «eine tickende Zeitbombe», weil er die Übertragung von Emissionszertifikaten aus der Zeit des Kyoto-Protokolls erlaube. Der Text verletze «alle Grundsätze der San-José-Gruppe», so dass deren Länder kaum zustimmen könnten.

Die von Deutschland mitbegründete San-José-Gruppe, der auch andere europäische Länder wie Spanien, Schweden, Dänemark und Irland, sowie diverse Inselstaaten und lateinamerikanische Länder angehören, hatte einen Kompromissvorschlag zu Artikel 6 vorgelegt. Dieser sieht «gerechte und robuste» Regeln, wie die Gruppe erklärte.

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