Der britische Street-Art-Künstler Banksy steht im Mittelpunkt einer belgischen Versicherungsaffäre. 58 Kunstwerke seiner Kunstwerke wurden beschlagnahmt.
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Eine Frau betrachtet Werke des britischen Künstlers Banksy. (Archivbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Banksy-Werke wurden in Belgien beschlagnahmt.
  • Grund soll die mangelnde Versicherung der Kunstwerke sein.

Der britische Street-Art-Künstler Banksy befindet sich gegen seinen Willen im Mittelpunkt einer Versicherungsaffäre in Belgien: Die Justiz in Brüssel liess am Donnerstag sämtliche 58 Kunstwerke einer Banksy-Ausstellung beschlagnahmen.

Der Anwalt des Ausstellers bestätigte heute Freitag einen entsprechenden Bericht der belgischen Zeitung «L'Echo». Die bereits in mehreren europäischen Städten gezeigte Ausstellung «Banksy Unauthorized» machte seit Anfang November auch in Brüssel Station.

Ein Wandbild des britischen Street-Art Künstlers Banksy mit einem israelischen Soldaten und einem Palästinenser bei einer Kissenschlacht ziert ein Zimmer des «The Walled Off Hotel» in Bethlehem im Westjordanland.
Ein Wandbild des britischen Street-Art Künstlers Banksy mit einem israelischen Soldaten und einem Palästinenser bei einer Kissenschlacht ziert ein Zimmer des «The Walled Off Hotel» in Bethlehem im Westjordanland. - dpa

Gezeigt wurde die von dem Graffitikünstler nicht genehmigte Ausstellung in einem Areal der gemeinnützigen Organisation Strokar. Die Bilder, Siebdrucke und Fotos mit einem Schätzwert von 15 Millionen Euro (rund 17 Millionen Franken) hatte Banksys ehemaliger Agent Steve Lazarides zusammengestellt, mit dem sich der Künstler im Jahr 2009 überwarf.

Das in Deutschland ansässige Kunstvermittlungsunternehmen On Entertainment hatte Strokar gebeten, die Ausstellung in Brüssel auszurichten. Es habe erklärt, über die dafür erforderlichen Rechte und Genehmigungen zu verfügen. Als Strokar während der schon laufenden Ausstellung On Entertainment bat, die Versicherungsverträge beizubringen, lehnte die deutsche Firma dies dem Anwalt des Ausstellers, Stanislas Eskenazi, zufolge ab.

Angesichts solcher Unsicherheiten und des Risikos für den Fall von Diebstahl oder Beschädigung wandte sich Strokar an das Handelsgericht in Brüssel. Dieses ordnete an, alle Ausstellungsstücke sicherzustellen. In dem Zeitungsbericht hiess es, das Gericht sei der Ansicht, die Kunstwerke seien «ohne Zustimmung der rechtmässigen Inhaber» und «nicht regulär versichert» worden.

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