Hamas

Aussenamt: Falscher Eindruck durch Haftanträge gegen Hamas und Israel

Keystone-SDA
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Deutschland,

Das gleichzeitige Vorgehen des Chefanklägers beim Internationalen Strafgerichtshof gegen die Hamas und gegen Israel habe einen falschen Eindruck hinterlassen.

auswärtiges amt
Das Auswärtige Amt in Deutschland weist darauf hin, dass ein falscher Eindruck durch die Haftanträge gegen Hamas und Israel entstanden sei. - keystone

Das gleichzeitige Vorgehen des Chefanklägers beim Internationalen Strafgerichtshof gegen die Hamas und gegen Israel hat nach Einschätzung des Auswärtigen Amts ein falsches Bild entstehen lassen. «Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden», sagte ein Aussenamtssprecher am Pfingstmontag in Berlin. «Jedoch wird das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben, die der Chefankläger in seinem Antrag ausführlich dargestellt hat.»

Es ist die erste Äusserung aus der Bundesregierung zu dem Vorgang. Vergleichsweise detailliert weist das Aussenamt auf die Verantwortung der islamistischen Terrororganisation Hamas hin: «Die Hamas-Führer verantworten ein barbarisches Massaker, bei dem am 7. Oktober in Israel Männer, Frauen und Kinder auf brutalste Weise gezielt ermordet, vergewaltigt und verschleppt wurden. Die Hamas hält weiterhin israelische Geiseln unter unsäglichen Bedingungen gefangen, greift Israel mit Raketen an und missbraucht die Zivilbevölkerung in Gaza als menschliche Schutzschilde. Zu Israel hiess es: »Die israelische Regierung hat das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen und dagegen zu verteidigen. Klar ist, dass dabei das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen gilt.«

Mutmassliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Deutschland habe den Internationalen Strafgerichtshof immer unterstützt und respektiere seine Unabhängigkeit und seine Verfahrensabläufe wie die aller anderen internationalen Gerichte. «Dazu gehört, dass die Vorverfahrenskammer nun erst einmal über die Anträge des Chefanklägers auf die Ausstellung von Haftbefehlen zu entscheiden hat. Das Gericht wird dabei eine Reihe schwieriger Fragen zu beantworten haben, einschliesslich gerade auch der Frage seiner Zuständigkeit und der Komplementarität von Ermittlungen betroffener Rechtsstaaten, wie es Israel einer ist», sagte der Sprecher weiter.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Karim Khan, hatte zuvor einen Haftbefehl wegen mutmasslicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beantragt. Auch für den Anführer der islamistischen Hamas im Gazastreifen, dessen Stellvertreter sowie gegen den Auslandschef der Hamas wurden Haftbefehle beantragt.

Kommentare

User #2137 (nicht angemeldet)

Wo bleibt Haftbefehl für Scholz und Van der Leyen???

User #3858 (nicht angemeldet)

hat nach Einschätzung des Auswärtigen Amts ein falsches Bild entstehen lassen...nein nein das Bild stimmt genau und ueber DE lacht man nur noch heutzutage

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