Das Verfassungsgericht in Spanien hat die ganztägige Ausgehsperre von März bis Mai 2020 für verfassungswidrig erklärt. Nun könnte es zu Schadensklagen kommen.
Coronavirus - Spanien
Menschen mit Masken sitzen in Madrid auf einer Strassenbank. - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem spanischen Verfassungsgericht war die ganztägige Ausgehsperre verfassungswidrig.
  • Nun könnten Bürger wegen Verstössen auferlegte Bussgelder zurückfordern.
  • Die Polizei soll von März bis Mai 2020 rund eine Million Bussgelder verhängt haben.

Das spanische Verfassungsgericht hat die zu Beginn der Corona-Pandemie von März bis Mai 2020 angeordnete ganztägige Ausgehsperre für verfassungswidrig erklärt. Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft. Dies berichteten spanische Medien am Mittwoch unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtshof.

Bürger könnten Bussgelder zurückfordern

Als Folge des Urteils könne es zu einer Welle von Schadensersatzklagen von Bürgern kommen. Diese wurden ohne gesetzliche Grundlage gezwungen, zu Hause zu bleiben. Dies schrieb die Zeitung «La Vanguardia».

Zudem könnten Bürger womöglich die Bussgelder zurückfordern, die ihnen damals bei Verstössen gegen die Ausgehsperre auferlegt wurden. Dies schrieb die Zeitung weiter.

Madrid corona
Ein Park im Stadtteil Vallecas in Madrid. - AFP/Archiv

Die Polizei soll in dem besagten Zeitraum rund eine Million Bussgelder verhängt haben. Von denen wurden Medienberichten zufolge jedoch viele noch nicht bezahlt. Auch einige Strafverfahren müssten eingestellt werden.

Die Regierung hatte den Alarmzustand im März 2020 ausgerufen, das Parlament stimmte dem später zu. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts handelte es sich um eine unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgehsperre.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentRegierungCoronavirus