Ihre Akten versteckte sie lieber in Umzugskartons, statt sie zu bearbeiten. Nun muss die Richterin hinter Gitter – und verliert wohl ihre Richterberechtigung.
Gerichtsakten
Eine deutsche Richterin versteckte bei sich zu Hause Gerichtsakten, weil sie sich vor der Arbeit drücken wollte. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/Christian Charisius

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine deutsche Richterin muss wegen Verschleppung von Gerichtsfällen ins Gefängnis.
  • Die Richterin fälschte Protokolle und versteckte Akten aus Arbeitsvermeidung.
  • Sie wurde nun zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
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Eine deutsche Richterin findet sich selbst auf der Anklagebank. Mehr noch: Sie wandert jahrelang in den Knast.

Grund: Kristina T.* verschlampte immer wieder Gerichtsfälle. Sie versteckte Akten und fälschte Protokolle, weil sie sich vor der Arbeit drücken wollte.

Richterin
Eine deutsche Richterin verschlampte ihr zugewiesene Fälle.
Umzugskartons
Unter anderem versteckte sie die Akten bei sich zu Hause in Umzugskartons.
Landgericht Hagen
Das Landgericht Hagen verurteilte sie nun zu einer Haftstrafe.

Das Landgericht Hagen (Nordrhein-Westfalen) fällte am Montag sein Urteil: zwei Jahre und zehn Monate Haft – unter anderem wegen Rechtsbeugung und Urkundenfälschung.

Gerichtssprecherin Désirée Kuhn-Pfeil sagt gegenüber RTL: «Der Angeklagten wird vorgeworfen, ab einem gewissen Zeitpunkt die ihr zugewiesenen Verfahren beim Amtsgericht Lüdenscheid nicht mehr ordnungsgemäss bearbeitet zu haben.» Dies soll Kristina T. durch verschiedene Handlungen verschleiert haben.

Verschlampte Akten in Umzugsschachteln gefunden

Aufgeflogen ist die Schlamperei 2019 nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Daraufhin wurde die Wohnung der Richterin durchsucht. Mit Erfolg: Im Keller wurden in Umzugsschachteln lauter Akten gefunden, die sie nicht bearbeitet hatte.

Doch nicht nur das: Sie fälschte auch Protokolle und belog Rechts- und Staatsanwälte. Keine Kavaliersdelikte.

Leidest du manchmal unter «Aufschieberitis»?

«Es hätte nicht passieren dürfen, es tut mir leid», sagte die geständige Richterin am Montag bei ihrem Prozess. Als Grund nannte sie eine Blockade im Kopf. Sie leide unter Prokrastination, also «Aufschieberitis». Doch diese Erklärung half ihr nicht, da es sich dabei um keine anerkannte Krankheit handelt.

Kristina T. darf wohl nicht mehr als Richterin arbeiten

Kristina T. muss nun um ihren Job bangen. Denn: Wer länger als ein Jahr ins Gefängnis muss, darf in Deutschland nicht mehr als Richterin oder Richter tätig sein. Sie könnte höchstens noch als Anwältin tätig sein – doch auch das dürfte schwierig werden.

Ihr Verteidiger Torsten Giesecke sagt gegenüber RTL: «Man muss sich bewerben, wenn man die Zulassung als Anwalt bekommen möchte. Da muss man Unterlagen einreichen und da wird sicherlich dann auch bekannt werden, dass sie verurteilt worden ist.»

Im November 2021 verurteilte das Landgericht Hagen Kristina T. bereits zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Daraufhin legte sie Berufung ein. Der Bundesgerichtshof hob schliesslich die Strafe auf, weil er sie als zu hoch empfand.

Ob die Richterin auch gegen die neue Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Berufung einlegen wird, bleibt abzuwarten.

* Name der Redaktion bekannt.

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