Arbeitszeiterfassung: Rainer Dulger kritisiert Arbeitsministerium
Die Arbeitszeiterfassung von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden: Arbeitgeberpräsident Dulger kritisiert die Pläne.

Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisiert Pläne zur Erfassung der Arbeitszeiten.
- Die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll elektronisch aufgezeichnet werden.
- Dies ist ein Arbeitszeitentwurf aus dem Arbeitsministerium.
Der deutsche Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat Pläne des Arbeitsministeriums zur künftigen Erfassung der Arbeitszeit kritisiert. «Der Arbeitszeitentwurf aus dem Arbeitsministerium ist leider kein Modell von Morgen», sagte Dulger am Mittwoch. Kritik kam auch aus der Union.
Nach den Plänen des Arbeitsministeriums soll die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Dabei soll es aber Ausnahmen geben, wenn das die Tarifpartner vereinbaren.
Das Arbeitsministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Diese hatten eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt.
Arbeitszeiterfassung passt nicht in die offene Arbeitszeitkultur
Dulger sagte, die Tarifvertragsparteien hätten in den letzten Jahren für eine neue, offenere Arbeitszeitkultur gekämpft und grosse Fortschritte erzielt. «Arbeitszeit kann dadurch vielfältig ausgestaltet werden. Dort, wo es betrieblich möglich ist, wird das auch heute schon gelebt. In vielen Branchen kann mit Instrumenten wie Arbeitszeitkonten und einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung die Arbeitszeit flexibel verteilt werden.»
Das Arbeitszeitgesetz solle diese tarifliche Ausgestaltung unterstützen, forderte Dulger. Zudem müsse die vertragliche Vertrauensarbeitszeit unbedingt geschützt werden. Ohne diese Möglichkeit sei auch mobiles Arbeiten nicht denkbar.
«Vertrauensarbeitszeit» nicht beeinträchtigt
Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) sagte, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wolle Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung offenbar gängeln.
«Seine Pläne verengen gerade bei der Vertrauensarbeitszeit Spielräume. Diese werden besonders in der heutigen Zeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewünscht und gebraucht.»

Im Entwurf des Ministeriums heisst es, die Möglichkeit der «Vertrauensarbeitszeit» solle durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht beeinträchtigt werden.
Damit gemeint ist ein flexibles Arbeitszeitmodell. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.