Der Mann der deutschen IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist nach Angaben seines Anwalts gefasst worden.
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IS-Kämpfer im Irak. - AL-FURQAN MEDIA/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Jennifer W. und ihr Mann sollen fünfjährige Jesidin verdursten haben lassen.
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Taha A. sei vor rund drei Wochen in Griechenland festgenommen worden, sagte der Anwalt Serkan Alkan am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Nun gehe es um die Frage, ob er «kurzfristig nach Deutschland ausgeliefert werden »könne. Alkan bestätigte damit einen Bericht des Magazins «Focus».

Die 27 Jahre alte Jennifer W. und ihr Mann Taha A. sollen im früheren Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) im Irak eine als Sklavin gekaufte fünfjährige Jesidin qualvoll verdursten lassen haben.

Jennifer W. steht deshalb in München vor Gericht. Sie ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt. Es ist der erste Prozess in Deutschland gegen eine IS-Rückkehrerin.

Taha A.s Anwalt sagte AFP, sein Mandant befinde sich noch in Griechenland. Er gehe davon aus, dass die Generalbundesanwaltschaft seine Auslieferung anstrebe. Er empfehle seinem Mandanten, sich einer Auslieferung nicht zu widersetzen. Die Bundesanwaltschaft, die gegen Taha A. ermittelt, wollte sich gegenüber dem «Focus» zu dem Fall nicht äussern.

Nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft verliess W. im Jahr 2014 Deutschland, um sich im Irak dem IS anzuschliessen. In den Städten Mossul und Falludscha habe sie mindestens drei Monate lang in Parks patrouilliert und Frauen ermahnt, die sich nach den strikt islamistischen Bekleidungsvorschriften des IS falsch gekleidet hätten.

Im Sommer 2015 soll sie dann mit ihrem Mann auf einem Sklavenmarkt das in Kriegsgefangenschaft genommene fünfjährige Mädchen gekauft haben. Als das erkrankte Kind auf eine Matratze urinierte, habe der Mann es zur Strafe im Hof angekettet.

Bei 45 Grad Celsius sei das Kind mangels Flüssigkeit qualvoll verdurstet, die Angeklagte habe nichts dagegen unternommen und sich damit des Mordes durch Unterlassen schuldig gemacht.

W. war 2016 aus der Türkei nach Deutschland abgeschoben worden, sie konnte aber erst im vergangenen Juni vor einer geplanten Rückreise ins IS-Gebiet in Bayern festgenommen werden. Sie ist die erste IS-Rückkehrerin, gegen die ein wirksamer Haftbefehl erlassen werden konnte.

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