Anklage gegen vier weitere Audi-Mitarbeiter wegen Diesel-Affäre
Nach der Diesel-Affäre arbeiten die Ermittler den Fall weiter auf und wollen neben Ex-Audi-Chef Stadler andere Audi-Funktionäre vor Gericht sehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Ermittler der Diesel-Affäre wollen weitere Audi-Funktionäre vor Gericht sehen.
- Am 30. September beginnt der Prozess gegen Rupert Stadler und drei Mitangeklagten.
Die Staatsanwaltschaft München hat gegen drei frühere Mitglieder des Vorstands der Audi AG und einen Hauptabteilungsleiter im Ruhestand Anklage erhoben. Die Behörde wirft ihnen nach Angaben vom Donnerstag Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor. Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet. Das Landgericht München muss nun entscheiden, ob es die Anklagen zulässt und es einen Prozess gibt.
Dem früheren Hauptabteilungsleiter legt die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge zur Last, die Entwicklung von Motoren veranlasst zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet war. Diese habe bewirkt, dass auf dem Rollenprüfstand die Abgasminderung anders - und besser - funktioniert als im realen Fahrbetrieb. Diese Funktion ist als Abschalteinrichtung bekannt.

Von der am Mittwoch erhobenen Anklage sind den Angaben nach insgesamt 434'420 Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche betroffen.
Trotz Abgas-Manipulationen den Verkauf nicht gestoppt
Es ist ein weiterer Schritt in den Ermittlungen: In der Affäre wird dem früheren Audi-Vorstandschef Rupert Stadler und drei Mitangeklagten ab 30. September der Prozess gemacht. Auch in diesen Fällen lauten die Vorwürfe Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung.
Stadler habe spätestens Ende September 2015 von den Abgas-Manipulationen bei Audi-Dieselmotoren gewusst. Der Vorwurf gegen ihn lautet, dass er den Verkauf der Autos trotzdem nicht verhindert hat. Für den Prozess hat das Gericht fast 200 Verhandlungstage bis Ende Dezember 2022 eingeplant.
Das Landgericht erwartet einen grossen Andrang und hat wegen «erheblichen öffentlichen Interesses» eine 18-seitige Sicherungsverfügung erlassen. Sie regelt unter anderem, wie die angesichts der Corona-Schutzmassnahmen knappen Sitzplätze für die Öffentlichkeit vergeben werden.