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Anklage fordert viereinhalb Jahre Haft in Heidelberger Paketbomberprozess

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Deutschland,

Im sogenannten Paketbomberprozess vor dem Landgericht Heidelberg hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 66-Jähriger soll drei Sprengsätze an Lebensmittelfirmen verschickt haben.

Die Anklage halte den 66-jährigen Beschuldigten nach einer Gesamtschau aller Indizien weiter für den Täter, erklärte sie in ihrem Plädoyer. Dem Rentner wird vorgeworfen, im Februar dieses Jahres drei selbstgebaute Sprengsätze an Lebensmittelfirmen verschickt zu haben. Während der Beweisaufnahme ergaben sich aber Zweifel.

So war ein Sachverständiger nach der Auswertung der Aufnahmen einer Überwachungskamera zu dem Ergebnis gekommen, dass der darauf zu sehende vermummte Täter mit grosser Sicherheit nicht der Angeklagte sei. Das Gericht entliess den Beschuldigten im Lauf des Verfahrens ausserdem aus der Untersuchungshaft, weil gegen ihn kein sogenannter dringender Tatverdacht mehr bestand. Der Angeklagte beteuerte stets seine Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich gleichwohl weiterhin davon überzeugt, dass die Überwachungsaufnahmen den Angeklagten zeigen. Der Beschuldigte sei aufgrund seiner beruflichen Qualifikation ausserdem technisch in der Lage, eine Bombe zu bauen, erklärte sie. Bei ihm sei darüber hinaus auch eine entsprechende Werkstatt gefunden worden. Die Nebenklage stellte in ihrem nachfolgenden Plädoyer keinen eigenen Antrag.

Laut Anklage waren die drei Sprengsätze an Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie und dem Lebensmittelhandel adressiert. Einer explodierte beim Heidelberger Getränkehersteller Wild und ein zweiter im Postzentrum von Lidl in Heilbronn. Vier Menschen wurden verletzt. Eine dritte Bombe an den Babynahrungshersteller Hipp im bayerischen Oberpfaffenhofen konnte im Paketzentrum am Münchner Flughafen abgefangen werden.

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