Gericht

    Angriff in Aschaffenburg (D): Verdächtiger in Psychiatrie

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    Deutschland,

    Nach der brutalen Messerattacke in Aschaffenburg (D) ordnet eine Richterin die Unterbringung des Verdächtigen an.

    Aschaffenburg
    Kranzniederlegung und Gedenken nach Messerattacke in Aschaffenburg, Deutschland. (Archivbild) - keystone

    Nach der Messerattacke von Aschaffenburg (D) mit zwei Toten hat eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht nach dpa-Informationen eine einstweilige Unterbringung des Verdächtigen in einem psychiatrischen Spital angeordnet. Zuvor hatte «Bild» darüber berichtet.

    Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Dem Mann wird unter anderem Mord vorgeworfen.

    Der Afghane soll in einem Park der Stadt an der Landesgrenze zu Hessen am Mittwochnachmittag einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen Deutschen (41) getötet haben. Völlig unvermittelt und gezielt, wie Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) schilderte.

    Weitere Opfer bei grausamer Attacke

    Zudem wurde ein zweijähriges Mädchen aus Syrien nach bisherigen Erkenntnissen dreimal im Halsbereich mit dem Küchenmesser verletzt. Ein 72-jähriger Mann erlitt nach Behördenangaben multiple Verletzungen im Thoraxbereich. Eine 59 Jahre alte Erzieherin brach sich in dem Tumult einen Arm.

    Die drei Schwerverletzten befinden sich nach wie vor in einem Spital. «Sie sind aber alle ausser Lebensgefahr», sagte ein Polizeisprecher.

    Verdächtiger in psychiatrischer Behandlung

    Der Verdächtige ist 28 Jahre alt. Polizisten nahmen ihm kurz nach der Tat fest. Der Mann war Herrmann zufolge ausreisepflichtig. Anfang Dezember 2024 habe er gegenüber den Behörden schriftlich angekündigt, ausreisen zu wollen – es aber offensichtlich nicht getan.

    Nach Herrmanns Worten war der Mann «offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung». Ob seine Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder einer Kita-Gruppe angriff.

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