Angeklagter im Prozess um Entführungsfall Würth freigesprochen
In Deutschland endete ein jahrelanger Prozess um eine Entführung. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Angeklagter in einem deutschen Entführungsfall wurde heute Dienstag freigesprochen.
- Es blieben Zweifel an seiner Täterschaft.
Im Prozess um die Entführung des Sohnes des deutschen Milliardär Reinhold Würth hat das Landgericht Giessen (D) den 48-jährigen Angeklagten freigesprochen. Nach der Würdigung aller Indizien «bleiben Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten», begründete der Vorsitzende Richter heute Dienstag das Urteil.
Das Entführungsopfer ist der Sohn des baden-württembergischen Unternehmers und «Schraubenkönigs» Würth. Der damals 50-jährige Markus Würth wurde im Juni 2015 aus einer Wohngemeinschaft für behinderte und nicht-behinderte Menschen in Hessen entführt.
Übergabe scheiterte
Ein Erpresser forderte am Telefon drei Millionen Euro (3,4 Millionen Franken) Lösegeld. Die Übergabe scheiterte jedoch. Nach etwa 20 Stunden war die Entführung vorbei: Der Erpresser verriet den Aufenthaltsort des 50-Jährigen, der nahezu unversehrt an einem Baum gekettet in einem Wald bei Würzburg im Norden Bayerns gefunden wurde.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter Komplizen hatte. Das Vorgehen sei auch deshalb besonders verwerflich, weil das Opfer wegen seiner Behinderung «stark intellektuell eingeschränkt» sei, befand die Staatsanwaltschaft. Sie hatte dreieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Zu den wichtigsten Beweismitteln in dem Indizienprozess gehörte ein Stimmgutachten. Dafür hatten Experten die aufgezeichnete Stimme des Erpressers untersucht.
Das erstellte Profil passte aus Sicht der Ermittler zu dem angeklagten Serben. Eine Zeugin aus dem Rhein-Main-Gebiet hatte die Ermittler auf die Spur des nun freigesprochenen 48-Jährigen gebracht. Doch das Gericht hat Zweifel, ob sie dem Angeklagten gehört.