Amazon will bezahlte Kundenrezensionen bei seinen Produkten unterbinden. Künftig sollen diese von den Verkäufern gekennzeichnet werden.
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Amazon will bezahlte Kundenrezensionen bei seinen Produkten unterbinden. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine deutsche Amazon-Zweigniederlassung kämpft gegen bezahlte Produktrezensionen.
  • Im Verfahren hatte sie eine Firma zum Gegner, das Personen für Bewertungen bezahlt.

Eigentlich sind die Produktbewertungen von Amazon-Kunden eine feine Sache, um sich vor dem Kauf über Schwachstellen zu informieren. Wären da nicht massenhaft positive Rezensionen, deren Verfasser dafür bezahlt wurden.

Eine Zweigniederlassung von Amazon EU hat dafür jetzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einen Teilerfolg erzielt.

Das Urteil, über das das OLG am Dienstag informierte, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dem Gerichtsbeschluss zufolge kann Amazon verlangen, dass Drittanbieter Bewertungen kennzeichnen müssen, wenn die Tester dafür Geld oder Produkte erhalten haben.

Antragsgegner in dem Verfahren war ein Unternehmen, das Fremdanbietern auf amazon.de Kundenrezensionen gegen Geld anbietet. Das Unternehmen vermittelt dafür Tester, die bei Amazon Bewertungen anfertigen. Anschliessend dürfen sie die Produkte gegen Zahlung eines kleinen Eigenanteils behalten.

Das Landgericht Frankfurt hatte einen vorherigen Antrag von Amazon auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen landete dann vor dem OLG - und hatte dort «überwiegend Erfolg», wie Gerichtssprecherin Gundula Fehns-Böer erklärte.

Das OLG verbot dem Portal, ««gekaufte» Kundenrezensionen zu veröffentlichen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Rezensionen entgeltlich beauftragt wurden». Das Vorgehen der Firma sei unlauter, da der kommerzielle Zweck der Rezensionen für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar sei.

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