Deutschland benötigt allein im Gesundheitsbereich bis zum Frühjahr mehr als eine Milliarde FFP2-Masken.
FFP2-Maske in einem Münchner Klinikum
FFP2-Maske in einem Münchner Klinikum - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bericht: Anteil der Produktionsmengen in Deutschland offen.

Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, aus der die «Augsburger Allgemeine» am Freitag zitierte. Demnach würden im Gesundheitssektor 300 Millionen Stück der medizinischen Masken pro Monat benötigt. Hinzu kämen Masken für den Privatgebrauch.

Wie hoch der Anteil der Produktionsmengen in Deutschland ist, um diesen Bedarf zu decken, ist laut Bundesregierung jedoch offen. «Über die insgesamt in Deutschland vorhandene Produktionskapazität von FFP2-Masken liegen der Bundesregierung derzeit noch keine Informationen vor», heisst es in der Regierungsantwort.

Das Gesundheitsministerium habe im Rahmen der Initiative «Maskenproduktion in Deutschland» mit 18 Unternehmen Verträge abgeschlossen. Ziel sei es, die nationale Produktion in Deutschland zu stärken. Die monatliche Abnahmemenge betrage durchschnittlich bis zu 40 Millionen FFP2-Masken. Über diese Rahmenverträge seien seit Juli 2020 insgesamt rund 107 Millionen FFP2-Masken an das Ministerium geliefert worden.

Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl forderte, «in die Wirtschaft einzugreifen und Regelungen zu Vertrieb, zur Abgabe, Preisbildung und -gestaltung vorzunehmen». Dies sehe das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vor. «Der Staat muss die Masken zentral beschaffen und die Abgabepreise regulieren», sagte Ferschl der Zeitung.

Am Freitag will die Linksfraktion im Bundestag den Antrag stellen, dass die Regierung über eine zentrale Beschaffung die Versorgung mit FFP2-Masken sichert. Für private Käufe soll der Abgabepreis auf die Selbstkosten gedeckelt werden. Arbeitgeber sollen dazu verpflichtet werden, ihren Beschäftigten, deren Anwesenheit am Arbeitsplatz unumgänglich ist, kostenfrei diese Masken zur Verfügung zu stellen. Ausserdem soll Empfängern von Grundsicherungsleistungen ein Corona-Zuschlag von mindestens 100 Euro gezahlt werden.

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