AfD Verfassungsklagen zu Flüchtlingspolitik als unzulässig verworfen

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    Die AfD hat dagegen geklagt, dass Flüchtlinge vor allem im Jahr 2015 nicht abgewiesen worden waren. Die Klagen wurden abgeschmettert.

    Die AfD könnte in Sachsen stärkste Kraft werden.
    Die AfD könnte in Sachsen stärkste Kraft werden. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die AfD-Verfassungsklagen zur Flüchtlingspolitik wurden als unzulässig verworfen.
    • Dies teilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (D) heute Dienstag mit.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hiess es in einem heute Dienstag in Karlsruhe (D) veröffentlichten Beschluss.

    Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Flüchtlinge vor allem im Jahr 2015 nicht abgewiesen worden waren.

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