Adidas verliert EU-Rechtsstreit um eine seiner Drei-Streifen-Marken

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Luxemburg,

Die Sportartikelmarke Adidas hat einen Teil der Drei-Streifen-Markenrechte verloren. Die Aktie des Sportartikelherstellers hat nachgelassen.

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Das Logo von Adidas. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Adidas hat einen Teil der Drei-Streifen-Markenrechte verloren.
  • Die Adidas-Aktie gab im Laufe des Tages um mehr als 1,5 Prozent nach.

Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts einen Teil seiner Drei-Streifen-Markenrechte verloren. Die Entscheidung vom Mittwoch beschränkt sich nach Darstellung des Unternehmens auf eine spezielle Ausführung. Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen blieben unberührt.

Die Luxemburger-Richter erklärten, das Unternehmen habe nicht bewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, gleich breiten. Und in gleichem Abstand in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe.

Beschwerde von Konkurrenz

Hintergrund des Falls war eine Entscheidung des EU-Markenamts im spanischen Alicante nach einer Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens. Im Kern ging es um die Frage, ob Verbraucher diese Form der drei Streifen automatisch mit Adidas in Verbindung bringen.

Die Firma hatte sich das Zeichen ursprünglich für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Adidas klagte daraufhin in Luxemburg. Innerhalb von gut zwei Monaten steht nun theoretisch noch der Weg zur obersten Instanz offen, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Viele von Adidas vorgelegte Belege seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbmuster aufwiesen. Etwa weisse Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarze Streifen auf weissem Hintergrund, erklärten die Luxemburger Richter weiter. Die einzigen Nachweise gewisser Relevanz bezogen sich demnach nur auf fünf EU-Staaten und konnten nicht auf die EU hochgerechnet werden.

Breiter Schutz gewährleistet

«Wir sind enttäuscht», sagte eine Adidas-Sprecherin. Mit dieser Entscheidung sei bestätigt, dass in Europa nicht für alle Positionen der Adidas-Produkten ein markenrechtlicher Schutz gewährt werden könne.

«Diese Entscheidung beschränkt sich auf eine spezifische Ausführung der Drei-Streifen-Marke. Sie hat keinen Einfluss auf den breiten markenrechtlichen Schutz, den Adidas auf seine bekannte Drei-Streifen-Marke nach wie vor hat.» Dies sagte sie weiter.

«Wir werden sie nun eingehend analysieren. Und die Hinweise aus dem Urteil für das künftige Vorgehen zum Schutz für verschiedene Positionierungen auf den Produkten nutzen.»

Zu den finanziellen Folgen der Entscheidung äusserte sich das Unternehmen nicht. Die Adidas-Aktie gab im Laufe des Tages um mehr als 1,5 Prozent nach.

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