Mehrere Beschwerden von Journalisten gegen die Überwachung der Telefonate eines Pressekontakts der Letzten Generation wurden vom Amtsgericht München abgelehnt.
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Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. - Paul Zinken/dpa

Als Journalisten 2022 mit der Letzten Generation telefonieren, lauschen bayerische Ermittler. Nach Beschwerden und erneuter Prüfung kommt man beim Amtsgericht München nun zu dem Ergebnis: Alles in Ordnung.

Das Amtsgericht München hat mehrere Beschwerden von Journalisten gegen die Telefonüberwachung eines Pressekontakts der Letzten Generation zurückgewiesen. Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit, teilte das Gericht in München mit.

Die Abhöraktion im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei ein «intensiver, allerdings kurzer Eingriff» gewesen.

Vor etwa fünf Monaten war bekannt geworden, dass das bayerische Landeskriminalamt auf Geheiss der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressetelefon der Gruppe, abgehört hatte. Die Abhöraktion erfolgte damals mit richterlicher Zustimmung des Amtsgerichts München, das seine eigene Entscheidung nach erneuter Prüfung nun bestätigte. Die Massnahme hatte zu heftiger Kritik geführt.

Kritik bleibt bestehen: Beschwerde angekündigt

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen, die die Telefonüberwachung beanstandet hatten, kündigten an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landgericht München I einreichen zu wollen. Beide Organisationen sehen in den Beschlüssen einen Verstoss gegen das Grundrecht der Pressefreiheit. Diese war in der ursprünglichen Anordnung zur Telefonüberwachung das Amtsgericht samt Begründung nicht einmal explizit erwähnt worden.

Die Strafverfolgungsbehörden sind beim Abhören von Telefonanschlüssen zur Abwägung verpflichtet, vor allem wenn Träger von Berufsgeheimnissen wie etwa Journalisten betroffen sind. In der Regel muss der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegen. Im Fall der Letzten Generation geht es um Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Das Gericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass journalistisches Arbeiten vertrauliche Kommunikation brauche, hiess es in der Mitteilung der GFF. Von der Telefonüberwachung waren demnach unter anderem Journalisten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) betroffen gewesen.

Die Gesprächsinhalte mit Pressevertretern standen laut Amtsgericht bei der Abhöraktion nicht im Vordergrund. Sie seien als nicht relevant für die Ermittlungen eingestuft worden. Die Überwachung diente demnach zur «Ermittlung innerer Abläufe» der Gruppe und sollte Erkenntnisse im Zusammenhang zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Straftaten der Gruppe liefern.

Darum wird ermittelt

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Vor allem die nicht angemeldeten Strassenblockaden der Aktivisten mündeten zuletzt immer wieder in Strafprozessen. In diesem Zusammenhang wurde die Telefonüberwachung angeordnet, die nach Angaben der Ermittler Ende April allerdings wieder beendet worden ist.

Ende Mai hatten Ermittler dann bei einer bundesweiten Razzia mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Gruppe durchsucht. Auch daran hatte es teils heftige Kritik gegeben. Das Landgericht München I hatte die Durchsuchungsaktion vor wenigen Tagen aber als rechtmässig eingestuft.

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