21-Jähriger in Stuttgart zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt
Mit einem gemieteten Sportwagen baut der junge Straftäter einen Unfall. Dabei sterben zwei Menschen. Nun wurde er zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der junge Raser mietete vergangenen März einen Sportwagen und gab ordentlich Gas.
- Dabei kamen bei einem Unfall zwei Menschen ums Leben.
- Nun wurde dem Lenker der Prozess gemacht.
Nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten in der Stuttgarter Innenstadt ist ein junger Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 21-Jährigen am Freitag wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden.
«Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen», sagte die Richterin. Angeklagt war der junge Mann ursprünglich wegen Mordes.
Junges Paar verstorben
Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt. Dabei sind in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben gekommen.

Vor dem Zusammenstoss hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes bis zu 165 km/h auf dem Tacho. Staatsanwaltschaft und zwei der drei Nebenkläger hatten eine Jugendstrafe wegen Mordes gefordert. Der dritte Nebenkläger verlangte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht. Die Verteidigung wertete den fatalen Crash als fahrlässige Tötung und plädierte für eine Bewährungsstrafe.
Unfall in Bayern
Am Freitag wurden in einem tödlichen Raser-Unfall in Bayern am Freitag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Deggendorf die Plädoyers erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 28 und 54 Jahre alten Angeklagten vor, ein verbotenes Rennen veranstaltet zu haben.
Dabei wurden im Juli 2018 bei Achslach im Bayerischen Wald der Tod eines entgegenkommenden Autofahrers verursacht. Zudem wurden weitere Menschen verletzt und gefährdet. Die Urteile sollen am 21. November gesprochen werden.