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Facebook-Hetze gegen Bundeskanzlerin: Bewährungsstrafe

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Deutschland,

Ein Mann hetzt in einer Facebook-Gruppe in übelster Weise gegen Bundeskanzlerin Merkel. Nun ist das Urteil gesprochen. Der 40-jährige Gärtner zeigt Reue.

Der Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal. Er soll im Juni 2020 in einer Facebook-Gruppe zu Gewalt gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie allgemein gegen Migranten aufgerufen haben. Foto: Christophe Gateau/dpa
Der Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal. Er soll im Juni 2020 in einer Facebook-Gruppe zu Gewalt gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie allgemein gegen Migranten aufgerufen haben. Foto: Christophe Gateau/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Berliner Facebook-Nutzer ist nach Hetze gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der 40-Jährige habe sich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden und erklärt, er habe sich «übelst über die Corona-Massnahmen geärgert». Er bedauere sein damaliges Verhalten sehr.

Der gelernte Gärtner war laut Anklage im Juni 2020 Mitglied einer geschlossenen, etwa 5000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe. Ziel zumindest eines Teils der Gruppe sei es gewesen, im Chat zu schwersten Straftaten gegen Bundeskanzlerin Merkel sowie gegen Migranten aufzurufen. So habe der 40-Jährige gehetzt, Merkel sowie «Asylanten und Migranten» müssten «vernichtet» werden.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte sagte weiter, das Schlimmste sei für ihn der Lockdown gewesen. «Ich durfte längere Zeit nicht zur Arbeit, durfte nicht mehr meine Freunde sehen», so der 40-Jährige, der laut Gutachten an einer autistischen Störung leidet. Auch seine Therapie in einer heilpädagogischen Ambulanz sei weggefallen. Er habe verstärkt Alkohol konsumiert - «ich wusste nicht mehr, was falsch und was richtig war». Er bereue die Taten und werde «nie wieder so einen Mist machen».

Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der 40-Jährige erklärte, er werde die Entscheidung annehmen.

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