EU-Kommission legt Berufung gegen Apple-Urteil ein
Der Streit um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union.

Das Wichtigste in Kürze
- Irland hätte Apple längst ein Teil des im Land erwirtschafteten Geldes versteuern müssen.
- Unter Berufung der EU-Kommission kommt der Fall erneut vor Gericht.
- Der Entscheid werfe rechtliche Fragen zu den Vorschriften für staatliche Beihilfen auf.
Wieviel des in Irland erwirtschafteten Geldes hätte Apple auch dort versteuern müssen? Darüber streitet die EU mit dem iPhone-Hersteller seit Jahren. Eine Milliarden schwere Nachzahlung war längst vom Tisch. Nun kommt der Streit erneut vor Gericht.
Die EU-Kommission kündigte gegen das Urteil des EU-Gerichts aus dem Juli wie erwartet Berufung an. Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf. Dies sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Ausserdem sei die Kommission der Ansicht, «dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat».
Verbotene staatliche Beihilfe
Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 soll eine verbotene staatliche Beihilfe darstellen. Doch dies habe die Kommission nicht nachweisen können. Es war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Vestager persönlich.
Vestager betonte nun: «Für die Kommission hat es höchste Priorität, dass alle grossen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen.» Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig.
Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen. Dies, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Bevorzugung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.