Zwei Bussgeldverfahren hat das Bundesamt für Justiz gegen Telegram eingeleitet. Beschwerden über strafbare Inhalte müssten bei dem Messenger-Dienst leichter möglich sein, moniert die Behörde.
Das Telegram-Logo auf dem Display eines Smartphones. Foto: Armin Weigel/picture alliance/dpa
Das Telegram-Logo auf dem Display eines Smartphones. Foto: Armin Weigel/picture alliance/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor.

Grund sei, dass Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar seien, erläuterte eine Sprecherin in Berlin. Dies schreibe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber vor.

Zudem sei nicht klar, wohin sich Gerichte bei Telegram wenden könnten, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht, hiess es weiter. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erlaubt es Nutzern sozialer Netzwerke, vor Gericht zu ziehen, wenn sie ihre Rechte nicht gewahrt sehen.

Formal zuständig ist das beim Justizministerium angesiedelte Bundesamt für Justiz, das nach Angaben der Sprecherin in der Sache zwei Bussgeldverfahren durchführt. An Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten seien zwei Schreiben versandt worden. Das Unternehmen könne nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

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