Amazon wehrt sich gegen Plattform-Status in der EU

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Amazon wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrösste Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll.

Der US-Konzern wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrösste Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll.
Der US-Konzern wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrösste Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll. - Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach neuen Digitalgesetzen soll Amazon in der EU stärker beaufsichtigt werden.
  • Dagegen wehrt sich der weltgrösste Online-Händler nun.

Wie gross ist Amazon wirklich? Das sehen der Konzern selbst und die EU durchaus unterschiedlich. Der US-Konzern legte beim EU-Gericht in Luxemburg Widerspruch gegen den Status einer besonders grossen Online-Plattform nach dem Digital Services Act (DSA) ein.

Amazon argumentierte am Dienstag, dass der Konzern als Händler für Verbraucherartikel nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln für Voraussetzungen geschaffen wurden. Denn ihr Ziel sei, die Risiken durch Dienste zu minimieren, die Informationen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten.

Auch sei Amazon nicht der grösste Einzelhändler in keinem der einzelnen EU-Länder. Wenn der Konzern als grosse Plattform einer verschärften Aufsicht unterworfen und die lokalen Konkurrenten nicht, wäre er dadurch benachteiligt, hiess es. Zugleich betonte Amazon, dass man seit Jahren viel dafür unternehme, um Kunden vor illegalen Waren wie Produktfälschungen zu schützen.

Zalando zog bereits vor Gericht

Die EU-Kommission betrachtet etwa auch Googles Shopping-Marktplatz und den chinesischen Online-Händler Alibaba als besonders grosse Online-Plattformen. Der deutsche Modehändler Zalando zog bereits Ende Juni gegen die Einstufung vor Gericht.

Er argumentierte, die EU-Kommission habe sein das hybrides Geschäftsmodell ignoriert: Denn Zalando verkaufe auch eigene Artikel. Der DSA gelte aber nicht für Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl in dieser Rubrik nicht hätte mitgezählt werden dürfen.

Thierry Breton
Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. - dpa-infocom GmbH

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte seinerzeit, dass es beim DSA nicht nur um Hassrede, Falschinformationen oder Cyber-Mobbing gehe – sondern etwa auch um die Einhaltung von Altersbeschränkungen den sowie den Kampf gegen illegale oder unsichere Artikel.

Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa mit Blick auf schädliche Inhalte einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmassnahmen vorschlagen. Ausserdem müssen sie Daten mit Behörden und Forschern teilen.

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