Beizen-Gast schreibt schlechte Bewertung: Anwalt kommt

    Marie Augustin
    Marie Augustin

    Deutschland,

    Nach dem Besuch einer deutschen Pizzeria bewertete ein Gast das Lokal mit zwei Sternen. Zwei Jahre später geht das Restaurant rechtlich gegen die Bewertung vor.

    Pizzeria Google-Bewertung Restaurant Beschwerde
    Der Gast speiste in einer Pizzeria in Hamburg. (Symbolbild) - depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Gast hinterliess nach einem Restaurant-Besuch eine schlechte Bewertung.
    • Zwei Jahre später erhält er eine Beschwerde von der Pizzeria.
    • Bei seiner Zwei-Sterne-Bewertung handle es sich um «Diffamierung».

    Nachdem ein Gast eine Pizzeria im deutschen Hamburg besucht hatte, entschloss er sich zu einer Zwei-Sterne-Bewertung: Das Essen sei zwar gut, doch die Wartezeit zu lang gewesen. Ausserdem sei die Pizza draussen serviert worden – im kalten Winter.

    Jetzt, zwei Jahre später, geht das Restaurant rechtlich gegen die Bewertung vor, wie der «Focus» den Gast zitiert: «Nun flatterte eine Beschwerde gegen mich ein, da meine Bewertung offenbar Diffamierung sei.»

    Der Gast greift umgehend erneut zum Bewertungsfeld: Er löscht seine alte Bewertung und gibt eine neue mit nur noch einem Stern ab. Hinzu fügt er den Hinweis, dass die Pizzeria rechtlich gegen seine frühere, bessere Bewertung vorgegangen sei.

    Beschwerden gegen alle negativen Bewertungen?

    Erneut erhält er von dem Restaurant eine Beschwerde wegen «Diffamierung». «Frechheit fand ich, und gab mit einem zweiten Account wieder 1 Stern ab», beschreibt der Gast. Bei der neuen Bewertung unter neuem Account-Namen hinterlässt er keinen Kommentar.

    Trotzdem erhält er auch dort eine Beschwerde wegen Diffamierung und schlussfolgert: «Schade, offenbar kann man keinen Bewertungen mehr auf Google trauen. Die Pizzeria dürfte wohl systematisch gegen schlechte Bewertungen vorgehen.»

    Kopfgeld in Japan

    Ihn trifft es damit immer noch besser als zwei Restaurantbesucher in Japan: Nachdem diese eine schlechte Bewertung hinterlassen hatten, hatte der Lokalbesitzer ein Kopfgeld von 100'000 Yen ausgesetzt. Die umgerechnet 545 Franken sollten gemäss der «New York Post» an denjenigen gehen, der Informationen zu den Gästen liefern könne.

    Hast du schon mal eine negative Bewertung geschrieben?

    Der Restaurantbesitzer drohte den Gästen sogar in einem Instagram-Beitrag: Falls sie nicht zurückkehrten und eine positive Bewertung hinterliessen, sei die Sicherheit ihrer Familien nicht garantiert.

    Kommentare

    User #1059 (nicht angemeldet)

    Es gibt keine objektive Bewertung. Auch wenn es im Einzelfall für den Betrieb manchmal ungerechtfertigt und unfair erscheinen mag, gleicht sich das über viele Bewertungen wieder aus und ergibt ab einem gewissen Volumen ein repräsentativen Bild. Mit einem Anwalt gegen schlechte Bewertungen vorzugehen ist meiner Meinung sogar strafbar. Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Bewerter gar nie in dem Restaurant war oder versucht, mit der schlechten Bewertung eine Gutschein zu erpressen. Bei einer normalen Bewertung eines richtigen Gastes muss man hingegen hinnehmen, dass er das Erlebnis vielleicht auch negativ in Erinnerung hat.

    User #5959 (nicht angemeldet)

    Viele meinen das Recht zu haben sich über alles und jeden auszulassen. Meistens sind es Menschen,welche erst einmal bei sich selbst anfangen sollten ihre eigenen Fähigkeiten zu prüfen

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