Beizen-Gast schreibt schlechte Bewertung: Anwalt kommt

Marie Augustin
Marie Augustin

Deutschland,

Nach dem Besuch einer deutschen Pizzeria bewertete ein Gast das Lokal mit zwei Sternen. Zwei Jahre später geht das Restaurant rechtlich gegen die Bewertung vor.

Pizzeria Google-Bewertung Restaurant Beschwerde
Der Gast speiste in einer Pizzeria in Hamburg. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gast hinterliess nach einem Restaurant-Besuch eine schlechte Bewertung.
  • Zwei Jahre später erhält er eine Beschwerde von der Pizzeria.
  • Bei seiner Zwei-Sterne-Bewertung handle es sich um «Diffamierung».

Nachdem ein Gast eine Pizzeria im deutschen Hamburg besucht hatte, entschloss er sich zu einer Zwei-Sterne-Bewertung: Das Essen sei zwar gut, doch die Wartezeit zu lang gewesen. Ausserdem sei die Pizza draussen serviert worden – im kalten Winter.

Jetzt, zwei Jahre später, geht das Restaurant rechtlich gegen die Bewertung vor, wie der «Focus» den Gast zitiert: «Nun flatterte eine Beschwerde gegen mich ein, da meine Bewertung offenbar Diffamierung sei.»

Der Gast greift umgehend erneut zum Bewertungsfeld: Er löscht seine alte Bewertung und gibt eine neue mit nur noch einem Stern ab. Hinzu fügt er den Hinweis, dass die Pizzeria rechtlich gegen seine frühere, bessere Bewertung vorgegangen sei.

Beschwerden gegen alle negativen Bewertungen?

Erneut erhält er von dem Restaurant eine Beschwerde wegen «Diffamierung». «Frechheit fand ich, und gab mit einem zweiten Account wieder 1 Stern ab», beschreibt der Gast. Bei der neuen Bewertung unter neuem Account-Namen hinterlässt er keinen Kommentar.

Trotzdem erhält er auch dort eine Beschwerde wegen Diffamierung und schlussfolgert: «Schade, offenbar kann man keinen Bewertungen mehr auf Google trauen. Die Pizzeria dürfte wohl systematisch gegen schlechte Bewertungen vorgehen.»

Kopfgeld in Japan

Ihn trifft es damit immer noch besser als zwei Restaurantbesucher in Japan: Nachdem diese eine schlechte Bewertung hinterlassen hatten, hatte der Lokalbesitzer ein Kopfgeld von 100'000 Yen ausgesetzt. Die umgerechnet 545 Franken sollten gemäss der «New York Post» an denjenigen gehen, der Informationen zu den Gästen liefern könne.

Hast du schon mal eine negative Google-Bewertung geschrieben?

Der Restaurantbesitzer drohte den Gästen sogar in einem Instagram-Beitrag: Falls sie nicht zurückkehrten und eine positive Bewertung hinterliessen, sei die Sicherheit ihrer Familien nicht garantiert.

Kommentare

User #4808 (nicht angemeldet)

Rentner Paul 1 . Soll ich mich jetzt auch beschweren über Nau.ch , da meine Meinungen über deren Beiträge meistens im Papierkorb landen ? Es zeigt aber auch auf das viele User mit der ihr zugeteilten Indentitätsnummer Tag für Tag mit ihrem fragwürdigen Gedankengut die Leserwelt aufscheuchen möchte ! Ohne Angaben der Quellen , einfach so aus der Luft gegriffen . Manchmal kommt es mir vor , man werde behandelt wie der letzte Depp !

User #1076 (nicht angemeldet)

Ital. Restaurants/Pizzerias in SH gehören nach unabhängigen Bwertungs Zeitschriften Schweiz weit zu den besten...Gault millau und so...

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