Zwei Männer sollen nach Ausschreitungen in Zürich ins Gefängnis
Nach den Ausschreitungen im Zürcher Kreis 4 in der Nacht auf Sonntag haben zwei junge Männer unbedingte Freiheitsstrafen erhalten. Sie wurden wegen Landfriedensbruchs und Gewalt verurteilt.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen einen 19- und einen 21-jährigen Schweizer Strafbefehle erlassen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die beiden Männer bekommen vier beziehungsweise sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Sie waren am vergangenen Wochenende bei Krawallen rund um die Langstrasse festgenommen worden.
Konkret wird den beiden Männern vorgeworfen, bei der Zusammenrottung gewalttätige Angriffe auf Personen – insbesondere Polizisten – und Sachen unterstützt zu haben. Die ausgesprochenen Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten können sie vor Gericht ziehen.
In der Nacht auf Sonntag war es im Rahmen einer unbewilligten Kundgebung zu massiven Ausschreitungen gekommen. Den beiden Verurteilten wird unter anderem Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Haus- und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Zudem sollen sie gegen das Vermummungsverbot verstossen haben.






