Was wird aus Schweizer Dschihadist in Syrien-Gefängnis?

    Alexander König
    Alexander König

    Syrien,

    Ein Schweizer Dschihadist im syrischen Gefängnis: Zwischen Gräueltaten und Hoffnung auf Rückkehr.

    Mutmassliche IS-Kämpfer im syrischen Gefängnis von Hasakeh
    Mutmassliche IS-Kämpfer im syrischen Gefängnis von Hassakah. Hier soll auch der «gefährlichste Schweizer Dschihadist» platziert worden sein. - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Schweizer Dschihadist sitzt seit Jahren in einem syrischen Gefängnis.
    • Immer wieder versuchte er, eine Rückführung in die Schweiz zu erreichen.
    • Vor Bundesgericht ist er seinem Ziel nun einen Schritt näher gerückt.

    Der Genfer wollte nicht nur Anschläge organisieren, sondern zeigte grosse Motivation, selbst ein Selbstmordattentat zu verüben.

    Sein Wunsch blieb unerfüllt. Stattdessen kämpfte er für den sogenannten Islamischen Staat (IS), bis er in Syrien 2019 von kurdischen Truppen gefasst wurde.

    Vom «gefährlichsten Schweizer Dschihadisten» zum Gefangenen

    Bereits vor drei Jahren bezeichnete SRF den heute 29-jährigen Daniel D. als «den gefährlichsten Schweizer Dschihadisten».

    IS Schweizer Gefängnis
    Der Dschihad-Reisende Daniel D. klagt über Folter in einem kurdischen Gefängnis. - Screenshot SRF

    Nach einem Angriff auf eine Haftanstalt mit über 4000 Insassen in der nordsyrischen Stadt Hassakah galt er zeitweise als vermisst.

    Verfolgst du das Geschehen um den «gefährlichsten Schweizer Dschihadisten»?

    Später meldeten die kurdischen Behörden, dass er weiterhin – oder wieder – in Haft sei.

    Seit Ende 2022 ist klar: Daniel D. sitzt nach wie vor in einem syrischen Gefängnis. Der Schweizer Bundesrat lehnte seine Rückführung ab und scheiterte sogar beim Versuch, ihn auszubürgern.

    Daniel D. befindet sich laut einem aktuellen Bundesgerichtsurteil «so weit bei guter Gesundheit».

    Dennoch leidet er unter Atembeschwerden und trägt Granatsplitter aus früheren Kämpfen in seinem Körper.

    EDA
    Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) versuchte noch, den Schweizer Dschihadisten auszubürgern, ohne Erfolg. - keystone

    Er selbst ersuchte die Schweiz um konsularischen Schutz und schilderte schreckliche Haftbedingungen: Schläge, Folter, Stromstösse und Nägel im Essen sollen an der Tagesordnung sein. Die kurdischen Behörden bestreiten diese Vorwürfe.

    EDA muss den Fall neu prüfen

    Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verweigerte dem Mann bislang jegliche Unterstützung. Sein Verhalten, so die Begründung, entziehe ihm das Recht auf Rückführung.

    Doch nun gab es eine überraschende Wendung: Das Bundesgericht verpflichtete das EDA, den Fall neu zu prüfen – mit «hoher Priorität», wie «CH Media» berichtet. Das Departement hat angekündigt, diesem Entscheid Folge zu leisten.

    bundesgericht
    Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Hier erzielte der Angeklate einen Teilerfolg. - keystone

    Der Anwalt von Daniel D. kritisiert die jahrelange Verzögerung scharf.

    Er inszeniert seinen Mandanten so: Ein Schweizer Bürger ohne Verfahren in einem fremden Gefängnis. Man würde seine «Verrottung» riskieren.

    Die Eltern im Fokus der Bundesanwaltschaft

    Während Daniel D. in Syrien festsitzt, läuft in der Schweiz ein Strafverfahren gegen ihn. Vor Gericht erscheinen kann er natürlich nicht.

    Stattdessen stehen seine Eltern im Mittelpunkt der Ermittlungen: Sie werden beschuldigt, ihren Sohn finanziell unterstützt und damit indirekt den Terror gefördert zu haben.

    Kurz nach Daniels Ausreise brach der Kontakt zu seinen Eltern ab. Als er sich schliesslich meldete, bat er um Geld – angeblich, um sich und seine Familie freizukaufen.

    Seine Familie: eine aus Frankreich stammende Islamistin und die gemeinsame sechsjährige Tochter. Aus Sorge überwiesen die Eltern 50'000 Franken, ihre gesamten Ersparnisse.

    Die Mutter bestreitet, den IS bewusst unterstützt zu haben. Laut «CH Media» sagte sie: «Ich wollte, dass er mit seiner Frau und dem Baby gehen kann.»

    Fotos von Daniel D. mit einer Waffe bezeichnet sie als Fälschung. War sie eine blinde Mutter, die die Realität nicht erkennen wollte? Oder steckt doch eine bewusste Täuschung dahinter?

    Der Vater konnte sich aufgrund einer Erkrankung noch nicht vor Gericht äussern. Der Prozess läuft weiter.

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    Kommentare

    User #5863 (nicht angemeldet)

    Für keinen Einzigen ist die Schweiz das Erstland.

    User #6117 (nicht angemeldet)

    Säure löst das Problem

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