Todesurteile in Syrien - Mahnung zur Unparteilichkeit
Ein Militärgericht in der syrischen Stadt Aleppo hat zwei Unterstützer des früheren Präsidenten Baschar al-Assad wegen ihrer Rolle bei Auseinandersetzungen in der Küstenregion im vergangenen Jahr zum Tod verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 wurden Todesurteile in Syrien bislang zudem noch nicht vollzogen. Mehrere Mitglieder der syrischen Streitkräfte wurden im selben Verfahren zu teils langen Haftstrafen verurteilt, wie die staatliche Nachrichtenagentur Sana mitteilte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zum Tod Verurteilten als Anführer bewaffneter Banden versuchten, einen Bürgerkrieg zu entfachen und Spannungen zwischen verschiedenen Konfessionen anzuheizen. Assad-Unterstützer sollen damals Sicherheitskräfte der neuen syrischen Regierung angegriffen haben.
In der Folge kam es zu Racheakten durch Unterstützer des neuen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, bei denen Hunderte Zivilisten aus der alawitischen Minderheit ermordet wurden. Die Küstenregion Syriens ist eine Hochburg der Alawiten, denen auch Assad angehört.
Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte mahnte in einer Stellungnahme, die Aufarbeitung dürfe nicht zu einem selektiven Prozess werden, der neues Unrecht schaffe.
Zudem müssten die Rechte der Hunderten von Opfern und ihrer Familien gewahrt werden, die noch immer auf Gerechtigkeit und die Bestrafung der Verantwortlichen warten. Dazu gehöre «die vollständige Aufklärung der Wahrheit und die strafrechtliche Verfolgung aller Personen, deren Verantwortung für die Verstösse nachgewiesen wird – unabhängig von ihrer Stellung oder Zugehörigkeit», hiess es in der Mitteilung weiter.
Die nationale Untersuchungskommission zur Aufklärung der Ereignisse an der syrischen Küste hatte zuvor mitgeteilt, dass sie den Tod von 1.426 Menschen, darunter 90 Frauen, dokumentiert habe. Zudem habe sie 563 Verdächtige identifiziert, die verschiedenen Konfliktparteien angehörten und mutmasslich an den Übergriffen beteiligt gewesen seien. Ein systematisches Vorgehen sah die Kommission darin aber nicht.














