Verteidiger moniert Unklarheiten der Anklage am Strafgericht Zug

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Region Zug,

Der Verteidiger eines des versuchten Mordes bezichtigten Mannes moniert am Strafgericht Zug Unklarheiten und Widersprüche in der Anklage. Am Mittwochnachmittag hat er für den Freispruch seines Mandanten plädiert.

Strafgericht Zug
Das Strafgericht in Zug. - keystone

Dass dieser in der Tatnacht zum Tatzeitpunkt überhaupt am Tatort war, sei nicht erwiesen, sagte der Verteidiger in seinem rund zweistündigen Plädoyer. Beweise wie die Bewegungsdaten von Handys liessen diesen Schluss nicht zu. Nur Aussagen aus dem Vorverfahren wiesen darauf hin. Deren Glaubwürdigkeit zog der Verteidiger jedoch in Zweifel. Sie seien unklar und inkosistent. Der Verteidiger insinuierte zudem teils eine allfällige Einflussnahme auf die Zeugen durch den Kontakt mit einer Drittperson.

In seinem Plädoyer betonte er die Umstände der «Dunkelheit und Umnebelung» der Tatnacht, in der sich vier Männer unter Alkohol- und Drogeneinfluss auf dem Landsgemeindeplatz Zug eingefunden hatten.

Sein Mandant soll mindestens zwei Mal auf einen Bekannten geschossen und so auch das Leben von zwei weiteren Anwesenden gefährdet haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Dieses «mindestens» aus der Anklageschrift griff der Verteidiger wiederholt auf. Nach wie vor sei nicht geklärt, wie viele Schüsse auf das Opfer abgefeuert wurden. In der Tatnacht wurde der angeschossene Mann notoperiert, wobei Verletzungen durch zwei Projektile in seinem Körper festgestellt wurden. Für weitere Schüsse fehlten die objektiven Beweise.

Überdies sei nicht zu erklären, warum sich auf den abgefeuerten Patronenhülsen DNA-Spuren finden liessen, nicht aber auf den im Magazin der Tatwaffe verbliebenen Patronen.

Schmauchspuren, die beim Abfeuern einer Waffe auf dem Schützen nachzuweisen sind, seien am Morgen nach der Tatnacht am Beschuldigten nicht gefunden worden.

Kurzum: Der Beschuldigte bestreite die Tatvorwürfe «vehement», so der Verteidiger.

Zuvor hatte der Staatsanwalt ein ganz anderes Bild gezeichnet. Gestützt auf die Aussagen eines Uber-Fahrers, der den Beschuldigten in der Tatnacht zu sich nach Hause und zurück an den Tatort gefahren hatte, sprach der Staatsanwalt von einem «Ehrenmord».

Das spätere Opfer habe dem Beschuldigten eine Ohrfeige verpasst. In seiner Ehre verletzt, habe sich letzterer nach Hause aufgemacht, wo er eine Pistole geholt und diese auf seinen Bekannten abgefeuert habe. Bewegungsdaten bewiesen die Anwesenheit des Beschuldigten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sehr wohl.

Sie forderte für versuchten Mord und weitere Delikte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, eine Geldstrafe und eine Busse.

Des weiteren droht dem kosovarischen Staatsangehörigen ein Landesverweis für die Dauer von 15 Jahren. Der Verteidiger sagte am Gericht, Kosovo sei für seinen in der Schweiz heimischen Mandanten ein «fremdes Land». Ein Landesverwies würde ihn aus seinem unterstützenden Umfeld in der Schweiz herausreissen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #1350 (nicht angemeldet)

Eine Fachkraft, welche die Schweizer Wirtschaft unbedingt braucht! SP Schweiz

Weiterlesen

Immobilien
194 Interaktionen
«Besseres zu tun»
Sanija Ameti Glaubensfreiheit
43 Interaktionen
Schuldig!

MEHR AUS ZUG

Risch Rotkreuz
2 Interaktionen
Jetzt vor Gericht