Das Urteil steht fest: Myanmars entmachtete De-facto-Regierungschefin Suu Kyi muss vier Jahre ins Gefängnis.
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Aung San Suu Kyi war Regierungschefin von Myanmar (Birma). - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Myanmars entmachtete Regierungschefin Suu Kyi wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
  • Die Militärjunta wirft ihr Aufruf zu Gewalt und Verstoss gegen Corona-Auflagen vor.
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In Myanmar hat ein Gericht die entmachtete Regierungschefin Aung San Suu Kyi zu vier Jahren Haft verurteilt. Konkret geht es um die zwei Anklagepunkte Anstiftung zum Aufruhr und Verletzung von Corona-Massnahmen, wie mit dem Verfahren vertraute Personen der Deutschen Presse-Agentur am Montag sagten.

Suu Kyis Anwälten war Mitte Oktober ein Redeverbot erteilt und jede Kommunikation mit Medien, Diplomaten, internationalen Organisationen und ausländischen Regierungen untersagt worden.

Die 76-jährige Suu Kyi steht seit dem Militärputsch von Anfang Februar unter Hausarrest. Ob die Friedensnobelpreisträgerin tatsächlich ins Gefängnis muss oder im häuslichen Arrest verbleiben darf, war zunächst unklar.

100 Jahre Haft könnten drohen

Die Justiz wirft Suu Kyi noch mehrere weitere Vergehen vor, darunter Verstösse gegen die Aussenhandelsgesetze und Korruption.

Insgesamt könnten ihr Prozessbeobachtern zufolge bis zu 100 Jahre Haft drohen. Beobachter und Menschenrechtsexperten sprechen von einem Schauprozess und vermuten, dass die Junta die beliebte Politikerin auf diese Weise langfristig zum Schweigen bringen will. Der Prozess hatte Mitte Juni in der Hauptstadt Naypyidaw begonnen.

Suu Kyi hatte bereits in der Vergangenheit insgesamt 15 Jahre unter Hausarrest gestanden. 2016 war sie faktische Regierungschefin geworden.

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