Das Verfassungsgericht in Südafrika hat den Antrag auf Berufung des wegen Totschlags verurteilten früheren Spitzensportlers zurückgewiesen. Oscar Pistorius muss in Haft bleiben.
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Oscar Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp vor fünf Jahren in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Rückschlag für Oscar Pistorius: Das Verfassungsgericht in Südafrika hat seinen Antrag auf Berufung zurückgewiesen.
  • Der frühere Spitzensportler wollte gegen seine verschärfte Haftstrafe von 13 Jahren und 5 Monaten vorgehen.

Oscar Pistorius (31) wollte gegen die verschärfte Haftstrafe von 13 Jahren und 5 Monaten in Berufung gehen, die das Berufungsgericht im November vergangenen Jahres verhängt hatte. Die Richter hätten die von der ersten Instanz erkannten mildernden Umstände ausser Acht gelassen, hiess es als Begründung. Das Verfassungsgericht in Südafrika hat den Antrag jetzt zurückgewiesen.

Freundin mit vier Schüssen getötet

Der unterhalb beider Knie amputierte Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. Sein Fall vom international gefeierten Athleten zum Todesschützen und die darauffolgende juristische Auseinandersetzung durch mehrere Instanzen hatte weltweit Aufsehen erregt. Sprinter Pistorius hatte bei Paralympischen Spielen auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen sechs Goldmedaillen gewonnen. In London startete er 2012 als erster beinamputierter Sportler bei den Olympischen Spielen.

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