Nordkoreanische Fischer beschiessen laut Moskau die russische Küstenwache im Japanischen Meer und verletzen dabei drei Beamten.
Fischerboot
Fischer haben die russische Küstenwache angegriffen und drei Beamte verletzt (Symbolbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nordkoreanische Fischer haben gemäss Moskau auf die russische Küstenwache geschossen.
  • Die Wilderer seien illegal am Fischen gewesen.
  • Drei russische Beamte wurden verletzt.

Nordkoreanische Fischer haben nach Angaben aus Moskau die russische Küstenwache im Japanischen Meer beschossen und drei Grenzschützer verletzt. Die Beamten nahmen 80 Wilderer fest, die in den Gewässern illegal fischten, wie der russische Inlandsgeheimdienst FSB mitteilte. Zudem seien zwei Fischerboote beschlagnahmt und nach Nachodka bei Wladiwostok gebracht worden.

Die nordkoreanischen Fischer waren demnach in russischen Hoheitsgewässern unterwegs. Dort fährt die russische Küstenwache Patrouillen zum Schutz ihrer meeresbiologischen Ressourcen, wie der FSB weiter mitteilte. Der Zustand der Verletzten sei stabil, hiess es am Mittwoch.

Nordkoreaner erhalten in diesem Jahr keine Fanglizenzen

Das russische Aussenministerium hatte nach dem Vorfall am Vortag den nordkoreanischen Gesandten zu einem Gespräch in Moskau einbestellt. Russland forderte Nordkorea demnach auf, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Russlands Fischerei-Behörde hatte auch nach Klagen einheimischer Unternehmer in diesem Jahr keine Fanglizenzen an die Nordkoreaner ausgegeben. Tausende Fischer aus Nordkorea sind Medien zufolge in diesem Jahr dort schon zeitweise festgenommen worden.

Der Chef der Vereinigung russischer Fischerei-Unternehmen in der fernöstlichen Region Primorje beklagte hohe ökologische Schäden durch die nordkoreanischen Fischer.

Sie fischten mit in Russland verbotenen engmaschigen synthetischen Netzen. Mit diesen würden auch kleine Lebewesen aus dem Meer geholt. Zudem würden sie einfach im Meer entsorgt, wo sie 200 Jahre bräuchten, um zersetzt zu werden. Auch die Schiffe selbst entsprächen nicht den hygienischen und technischen Vorschriften.

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