Der Christchurch-Attentäter, der in Neuseeland in zwei Moscheen 51 Personen getötet hat, verzichtet auf Anwälte und verteidigt sich beim Urteil selbst.
Christchurch-Attentäter
Der Christchurch-Attentäter Mitte März vor Gericht. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Im März 2019 hatte der Christchurch-Attentäter 51 Personen getötet.
  • Seine Tat streamte er live im Internet mit seiner Helmkamera.
  • Vor Gericht möchte der Täter auf einen Anwalt verzichten und sich selbst repräsentieren.
Ad

Der Moschee-Attentäter von Christchurch verzichtet bei der bevorstehenden Urteilsverkündung auf Anwälte.

Wie am Montag bekannt wurde, wolle der Mann von seinem Recht Gebrauch machen und sich selbst vertreten. Das gab Richter Cameron Mander bekannt. Das Urteil soll am 24. August verkündet werden.

Täter bekannte sich überraschend schuldig

Der angeklagte Rechtsextremist hatte sich im März in einer Videoschalte überraschend schuldig bekannt. Dem Australier werden 51 Morde, 40 versuchte Morde sowie Terrorismus zur Last gelegt – ihm droht lebenslange Haft. Ein Anwalt werde für den Angeklagten bereitstehen. Für den Fall, dass er sich später doch noch entscheiden werde, sich rechtlich vertreten zu lassen, hiess es.

Moschee Christchurch Neuseeland.
Ein Muslim sitzt vor Blumen zum Gedenken an den Anschlag in Christchurch. - Keystone

Das Attentat vom 15. März 2019 war das schwerste Gewaltverbrechen in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaates. Der Täter hatte damals in zwei Moscheen in Christchurch auf muslimische Gläubige geschossen.

Die Attacke übertrug er per Helmkamera live im Internet. Vor dem Blutbad hatte er eine Kampfschrift mit rassistischen Parolen ins Netz gestellt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TerrorismusHaftInternetMoschee