Moschee

Weil ihm Frau kein Geld gibt: Mann (58) will Moschee abfackeln

Marie Augustin
Marie Augustin

Zurzibiet,

Ein 58-jähriger Tscheche drohte einer Frau in Koblenz AG, die dortige Moschee niederzubrennen. Wegen diesem und weiterer Vergehen muss er ins Gefängnis.

Mann Moschee anzünden Drohung
Nach der Brand-Drohung informierte die Frau die Polizei. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In Koblenz AG drohte ein Tscheche einer Frau bei einer Moschee.
  • Im Kanton Aargau ist der 58-Jährige bereits mehrfach aufgefallen.
  • Wegen 16 (!) verübter Delikte muss der Mann nun ins Gefängnis.

Im Februar sprach ein heute 58-jähriger Tscheche eine Frau bei der Moschee in Koblenz AG an. Er bettelte um Geld – und soll gemäss Staatsanwaltschaft «laut und aggressiv» geworden sein.

«Wenn Sie im Namen Gottes nicht helfen können, braucht es diese Hütte gar nicht», soll er dabei geäussert haben.

Er fuhr gemäss der «Aargauer Zeitung» mit einer Drohung fort: «Die wird nicht lange stehen. Die brennt ab.»

Mit Messer in die Vinothek

Die Frau soll sich daraufhin in der Moschee eingeschlossen und die Polizei verständigt haben.

Der Tscheche ist im Kanton Aargau bereits polizeibekannt. Bei mehreren Einrichtungen ist er bereits aufgefallen und erhielt Hausverbote.

Baden Mann Tscheche Drohungen
Der Mann suchte Geschäfte und Restaurants auf, in denen er Hausverbot hatte. (Symbolbild) - keystone

So hatte er beispielsweise der Verkäuferin in einem Blumenladen gedroht, «man werde sie verschwinden lassen».

In seiner Wohngegend besprühte er Autos und Briefkästen mit Farbe. In einer Badener Vinothek zog er vor einer Verkäuferin ein Austernmesser, imitierte Stichbewegungen und wurde ausfällig.

Ebenfalls landete der Tscheche auf dem Polizeiposten, nachdem er mehrere Hausverbote sowie eine Fernhaltemassnahme für das Gebiet der Stadt Baden missachtet hatte.

Hast du schon einmal extrem ausfallendes Verhalten in einer heiklen Situation beobachtet?

Insgesamt stehen im Strafbefehl gegen den Mann 24 Sachverhalte, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Die 16 Delikte, für die er bestraft wird, resultieren für den 58-Jährigen in einer unbedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen.

Zusätzlich muss er eine Busse von 1500 Franken sowie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken entrichten.

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Kommentare

User #2806 (nicht angemeldet)

Jans? Wer ist das?

User #1933 (nicht angemeldet)

Worauf wartet der AG? Dass er ein Gewaltverbrechen verübt?

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