Ein 26-jähriger Lehrer hatte eine 13-jährige Schülerin vor zwei Jahren im Kanton Aargau zu Sadomaso-Sexpraktiken gezwungen. Nun verurteilte ihn das Bezirksgericht Lenzburg zu fünf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot.
Ein Lehrer hatte im Kanton Aargau eine Schülerin zu Sadomaso-Sexpielen gezwungen.
Ein Lehrer hatte im Kanton Aargau eine Schülerin zu Sadomaso-Sexpielen gezwungen. - Screenshot/Tele M1
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lehrer drängte eine Schülerin vor zwei Jahren zu krassen Sexpraktiken.
  • Das 13-jährige Mädchen hatte damals grosse Probleme, der 26-Jährige Schweizer nutzte dies schamlos aus.
  • Nun wurde er von einem Gericht zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der 26-jährige Schweizer stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG und zeigte sich geständig, die 13-jährige Schülerin zu einem Treffen überredet und sie dann zu Sadomaso-Sex gedrängt zu haben. Der Vorfall geschah vor rund zwei Jahren.

Gegenüber «Tele M1» bezeichnete die aargauische Staatsanwältin Rebecca Bänziger das Vorgehen als «perfid und verwerflich». «Er hat die Verletzlichkeit der beiden Mädchen, die grosse persönliche Probleme hatten, schamlos ausgenutzt, um seine sexuellen Fantasien auszuleben.»

Das Mädchen musste ihn «Meister» nennen

Kennengelernt hatte der damalige Lehrer die Schülerin im Internet. Vor Gericht gab er zu, die schwierige Situation des Mädchens ausgenutzt zu haben. Das Mädchen plagte sich damals nämlich mit Selbstmordgedanken.

Der damalige Lehrer überredete sie zu einem Treffen im Wald, nur zwei Minuten von ihrem Zuhause entfernt. Dort fesselte er sie an einen Baum und nötigte sie zu Oralsex. Laut der Anklageschrift musste sie ihn ihm unterwerfen und «Meister» nennen. Sadistisch hatte er sein minderjähriges Opfer geschlagen und sexuell missbraucht.

Als der Fall auffliegt wird der Lehrer verhaftet und verliert seinen Job als Lehrer.

«Keine Gewalt angewendet»

Zu seiner Verteidigung sagte der Angeklagte er habe das Mädchen nie zum Sadomaso gezwungen. Der Verteidiger des Angeklagten sagte gegenüber dem Regionalsender, dass das Opfer seine Einwilligung gegeben habe und daher keine Gewalt angewendet worden sei.

Lebenslanges Berufsverbot

Das Gericht wollte davon nichts wissen und verurteilte den Angeklagten wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie Nötigung zu fünf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot.

Ausserdem muss er dem Mädchen eine Genugtuung von 13'000 Franken bezahlen und sich in eine ambulante Therapie begeben.

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