Ein japanisches Gericht hat drei ehemalige Manager des Kernkraftwerksbetreibers Tepco vom Vorwurf der Fahrlässigkeit mit Todesfolge freigesprochen.
Nuklearkatastrophe von Fukushima
Das 2011 zerstörte AKW bei der Nuklearkatastrophe von Fukushima. - JIJI PRESS/AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei ehemalige Manager des Kernkraftwerksbetreibers Tepco waren angeklagt worden.
  • Sie wurden nun vom Vorwurf der Fahrlässigkeit mit Todesfolge freigesprochen.

Drei ehemalige Manager des Kernkraftwerksbetreibers Tepco mussten sich vor Gericht verantworten. Ihnen wurde Fahrlässigkeit mit Todesfolge vorgeworfen. Achteinhalb Jahre nach dem Atomunglück von Fukushima hat nun ein japanisches Gericht die Manager freigesprochen. Die Richter sehen keine Fahrlässigkeit.

Das Gericht kam am Donnerstag zum Schluss, die Angeklagten könnten nicht für die Folgen des Atomunglücks verantwortlich gemacht werden. In dem Kraftwerk fiel nach einem schweren Erdbeben und Tsunami am 11. März 2011 das Kühlsystem aus, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam.

Im Falle einer Verurteilung hätten den drei Ex-Managern bis zu fünf Jahre Haft gedroht. Die Anklage warf ihnen vor gewusst zu haben, dass das Atomkraftwerk Fukushima keinen ausreichenden Schutz gegen eine Tsunami-Gefahr hatte. Es war der weltweit schwerste Atomunfall seit dem GAU in Tschernobyl 1986.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FukushimaGerichtErdbebenTsunamiHaftTschernobylFreispruch