Laut dem Innenministerin hätten die gerichtsmedizinischen Untersuchungen gezeigt, dass es weder Schläge gegen Mahsa Amini noch einen Schädelbruch gegeben habe.
Solidaritätskundgebung
Ein Bild der verstorbenen Iranerin Mahsa Amini, die in der vergangenen Woche im Iran nach ihrer Verhaftung durch die Sittenpolizei gestorben war, ist während einer Solidaritätskundgebung an der Marktkirche in Essen zu sehen. Christoph Reichwein/dpa - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die 22-jährige Mahsa Amini starb kurz nach ihrer Verhaftung durch die Sittenpolizei.
  • Der Innenminister sieht die Schuld für den Tod der jungen Frau nicht bei der Polizei.

Der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini ist nach Angaben des iranischen Innenministers nicht von der Polizei verursacht worden. «Die medizinischen Untersuchungen und jene der Gerichtsmedizin zeigen, dass es weder Schläge (seitens der Polizei) noch einen Schädelbruch gegeben hat», sagte Minister Ahmad Wahidi laut der Nachrichtenagentur Irna am Samstag. Die voreiligen Schlüsse in diesem Fall und die darauf folgenden Proteste seien daher auf der Basis von falschen Interpretationen entstanden, so der Minister.

Amini wurde vor etwas mehr als einer Woche in der Hauptstadt Teheran von der Sittenpolizei festgenommen, weil sie ihr Kopftuch den islamischen Vorschriften nach nicht richtig getragen hatte und ein paar Haarsträhnen zu sehen waren. Auf der Polizeiwache fiel sie dann zunächst in Ohnmacht und später ins Koma. Am 16. September starb sie in einem Teheraner Krankenhaus.

Die Polizei behauptet, Amini sei wegen eines Herzfehlers ins Koma gefallen und gestorben. Kritiker aber sagen, sie sei von der Sittenpolizei geschlagen worden und an einer Hirnblutung gestorben. Diese Version wird von der Polizei vehement bestritten, führte jedoch landesweit zu heftigen Protesten, die sich gegen das gesamte islamische System und dessen Vorschriften richten.

Aminis Vater kritisierte den Bericht der Gerichtsmedizin vehement. Seine Tochter habe keinerlei Herzprobleme gehabt und könne daher auch nicht an Herzversagen gestorben sein.

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