Für die meisten Kulturgüter von Bedeutung besteht ein Notfallplan
Was passiert mit den Kulturgütern der Ostschweiz, sollte ein Notfall eintreten? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat kürzlich eine Vorlage für Notfallpläne veröffentlicht, den es den Kantonen zur Verfügung stellt. Das ist der Stand der Dinge in der Region.

Notlagen könnten Kulturgüter genauso bedrohen wie Wasser- und Feuerschäden oder Vandalenakte. Auch in bewaffneten Konflikten werde das kulturelle Erbe eines Landes oft gezielt angegriffen, heisst es auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs). Um den Kulturgüterschutz zu stärken, hat es eine neue, digitale Vorlage erarbeitet, «die kulturellen Institutionen und verantwortlichen Personen ermöglicht, Schutzmassnahmen für die in ihrer Obhut stehenden Kulturgüter zu planen».
Die Vorlage des Bundes umfasst sechs interaktive Module im Pdf-Format. Jedes Modul entspricht einem Arbeitsschritt und bildet zusammen mit den anderen Modulen die Struktur des Notfallplans. Das Tool sei bewusst einfach konzipiert worden, damit es von Institutionen jeder Art und Grösse eingesetzt werden könne, heisst es auf der Webseite dazu.
Wo stehen die Ostschweizer Kantone beim Schutz ihrer Kulturgüter? Gemäss einer kürzlich verschickten Mitteilung setzt der «Zivilschutz Appenzell Ausserrhoden diese Vorlage bereits ein und unterstützt die interessierten Museen im Kanton bei der Umsetzung des Notfallplans; erstmals nun im Appenzeller Volkskunde-Museum Stein, im Museum Gais und im Museum Henry Dunant in Heiden».
Um es vorwegzunehmen: In den meisten Ostschweizer Kantonen sind die Arbeiten zur Erstellung von Notfallplänen angelaufen oder bereits fortgeschritten. Auf Anfrage von Keystone-SDA präzisieren Ursula Steinhauser, Leiterin des Amtes für Kultur Appenzell Ausserrhoden, und Marc Rüdin, Leiter Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in Appenzell-Ausserrhoden: «Notfallpläne gab es schon vorher. Einzelne Museen und Institutionen haben bereits damit gearbeitet.» Mit der vom Bund im Februar 2026 publizierten Vorlage arbeite man im Kanton Appenzell Ausserrhoden seit März dieses Jahres.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden seien die Notfallpläne für Kirchen und Klöster erstellt oder in abschliessender Bearbeitung, heisst es auch von Simone Zuberbühler von der Kommunikationsstelle der Ratskanzlei. Aus dem Thurgau klingt es ähnlich: Daniel Häberli, er ist Leiter der Abteilung Kulturgüterschutz und kirchliche Kunst beim Amt für Denkmalpflege im Kanton Thurgau, schreibt, für die meisten Sammlungen und archäologischen Objekte sowie für diverse Kirchen und Kirchenschätze von nationaler Bedeutung seien Notfallpläne erstellt worden.
Gemäss Manuela Reissmann, Leiterin Fachstelle Kulturerbe des Kantons St. Gallen, verfügt etwa das Staatsarchiv bereits seit längerem über eine Notfallplanung. Auch die Kantonsbibliothek habe seit etwa 2021 einen Notfallplan eingeführt, welcher eine «(Bergungs-)Priorisierung von Kulturgütern» enthalte. Reissmann: «Dieser Notfallplan entspricht bereits recht gut den im Schema vom Babs verlangten Infos.» In einem Schadensereignis zähle man auf die Mithilfe des Kulturgüterschutzes St. Gallen und die Unterstützung der anderen Institutionen am Platz, also den Notfallverbund St. Gallen.
«Für die Mitglieder des Notfallverbundes der Region St. Gallen, zu denen auch das Staatsarchiv und die Kantonsbibliothek gehören, fand im Februar dieses Jahres eine Schulung zu den neuen Notfallplan-Vorlagen (...) statt», schreibt Reissmann weiter. Die neue Vorlage sei dabei dankbar aufgenommen worden. An der Schulung sei beschlossen worden, dass die Institutionen im Notfallverbund St. Gallen ihre bestehenden Notfallpläne fortlaufend in das neue Schema des Babs überführten, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten. Ausserdem laufe aktuell der Prozess zur Einführung der neuen Vorlage auf Kantonsebene.
Aber was regelt der Notfallplan genau? «Der Notfallplan beinhaltet eine Gefährdungsanalyse und eine Risikobewertung, visualisiert das Alarmierungsschema, listet Notfallkontakte auf und regelt die Funktionen und Verantwortlichkeiten im Ereignisfall», fassen Steinhauser und Rüdin zusammen. «Darüber hinaus werden die Objekte gemäss ihrer Priorität dokumentiert in Bild und Schrift, und es sind Informationen enthalten, die zur effizienten Bewältigung der Evakuation notwendig sind.» Die meisten Ämter für Kultur orientieren sich dabei, wie sie sagen, am Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS).
Aufgrund der vielen möglichen Gefährdungen bilde der Notfallplan aber nicht jedes Szenario ab, in welcher Weise konkret gehandelt werde, schreiben Steinhauser und Rüdin weiter. Vielmehr diene der Notfallplan der Klärung der Zuständigkeiten und Aufgaben, damit die verantwortlichen Personen im Ereignisfall zeitnah die angemessenen Massnahmen treffen und somit Schäden und Folgeschäden möglichst effizient vermieden werden könnten.
Während im Kanton St. Gallen keine detaillierte Planung für zusätzliche Lagerkapazitäten bestehen, gibt es etwa im Thurgau und in Appenzell Innerrhoden Notdepots. Simone Zuberbühler: «Diese Orte bestehen, können aber nicht bekannt gegeben werden.» Es handle sich aber um Räume, die für die Aufbewahrung der Kulturgüter ausgerüstet und vorgesehen seien.






