Wegen Uneinigkeiten zwischen zwei Dominas wurde die eine zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Probezeit und einer Busse verurteilt. Sie wird den Strafbefehl anfechten.
Domina-Streit: Der Fall kommt vors Bezirksgericht Aarau. (Symbolbild)
Domina-Streit: Der Fall kommt vors Bezirksgericht Aarau. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bedingte Geldstrafe, Busse und eine Probezeit: So lautet das Urteil in einem Streitfall zwischen zwei Dominas.
  • Die Verurteilte wird den Strafbefehl anfechten.

Eine Domina wurde in Lenzburg wegen «Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb» zu einer bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zusätzlich kassiert sie eine Busse von 500 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 900 Franken. Gemäss der «Aargauer Zeitung» möchte sie den Strafbefehl anfechten. Der Fall geht somit ans Bezirksgericht Aarau.

Die verurteilte Domina arbeitete in Erlinsbach in einem Studio einer anderen Domina und wollte sich selbstständig machen. Als Arbeitsort war ein Studio im gleichen Gebäude vorgesehen. Jedoch wurde ihr Baugesuch für eine Nutzungsänderung abgelehnt. Kurz danach eröffnete sie ein Studio im Kanton Solothurn.

SMS an ehemalige Mitarbeiterin


Von Solothurn aus textete die nun selbstständige Domina einer ehemaligen Kollegin und warnte vor ihrem ehemaligen Arbeitsort. Dort sei nur die Betriebsbewilligung für die Leiterin vorhanden, Drittpersonen dürften in diesem Studio nicht arbeiten, schrieb sie.

Die Meldung stellte sich im Nachhinein als falsch heraus: Im Studio der ersten Domina durften auch weitere Frauen arbeiten. Das Gericht befand, dass die ehemalige Chefin durch die Rufschädigung im Wettbewerb mit anderen Studios benachteiligt worden sei. Sie habe deswegen Absagen angestellter Dominas in Kauf nehmen müssen.

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