Gericht

    Christchurch-Attentäter will vor Gericht doch nicht selbst sprechen

    Keystone-SDA
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    Neuseeland,

    Nach dreitägiger Anhörung der Opfer und Angehörigen des Attentats hätte der Rechtsextremist nun selbst reden dürfen. Darauf will er aber verzichten.

    Der Angeklagte Brenton Tarrant erscheint vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: John Kirk-Anderson/Fairfax/dpa
    Der Angeklagte Brenton Tarrant erscheint vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: John Kirk-Anderson/Fairfax/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Brenton Tarrant will vor seiner Urteilsverkündung nicht mehr selbst vor Gericht reden.
    • Ein Pflichtanwalt werde eine kurze Erklärung verlesen.
    • Nach Stellungnahme der Staatsanwaltschaft soll der Richter das Strafmass verkünden.

    Der Attentäter von Christchurch will vor der Urteilsverkündung nicht mehr selbst das Wort ergreifen. Dies wurde am Mittwoch aus Gerichtskreisen bekannt. Ursprünglich hatte der 29-jährige Rechtsextremist aus Australien angekündigt, sich selbst vertreten zu wollen.

    Er hätte sich äussern dürfen

    Drei Tage ging die Anhörungen von Überlebenden und Angehörigen der Opfer der blutigen Anschläge auf zwei Moscheen in Neuseeland. Am Donnerstag hätte er sich selbst äussern dürfen. Darauf will er nun verzichten.

    Ein Pflichtanwalt werde eine kurze Erklärung verlesen, hiess es. Lange hatte es Befürchtungen gegeben, der Angeklagte könnte den Termin als Plattform zur Verbreitung seiner rechtsextremistischen Ansichten nutzen.

    Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vor Straf-Verkündigung

    Zuvor will auch die Staatsanwaltschaft noch eine Stellungnahme einreichen. Dann wird der Richter Cameron Mander das Strafmass verkünden. Dies könnte am Donnerstag, möglicherweise aber auch erst am Montag geschehen.

    Brenton Tarrant hatte im März 2019 zwei Moscheen überfallen und 51 Gläubige getötet, 50 weitere wurden verletzt. Im März hatte er sich schuldig bekannt, ein Prozess entfiel. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Ein Strafmass, dass es in Neuseeland noch nicht gegeben hat.

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