Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte australische Kurienkardinal George Pell ist in einem Berufungsverfahren unterlegen.
Pell (l.) wird zum Gericht gebracht
Pell (l.) wird zum Gericht gebracht - AFP
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der australische Kardinal George Pell scheitert in einem Berufungsverfahren.
  • Das Gericht in Melbourne hält die Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs aufrecht.
  • Im März wurde der frühere Finanzchef des Vatikans zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Victoria in Melbourne hielt die Verurteilung des einstigen Vatikan-Finanzchefs am Mittwoch aufrecht. «Er wird seine sechsjährige Haftstrafe weiter absitzen», sagte Richterin Anne Ferguson über den 78-Jährigen.

Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen. Ihm wird vorgeworfen sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben.

Der damalige Erzbischof soll sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblösst und sie unsittlich berührt haben. Einen von ihnen soll er zum Oralsex gezwungen haben.

Im März wurde Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Kardinal ist der ranghöchste katholische Geistliche weltweit, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.

Pell hat die Vorwürfe gegen sich stets entschieden zurückgewiesen und Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt. Im Berufungsverfahren Anfang Juni argumentierten seine Anwälte, der Geistliche hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen.

Die Verurteilung basierte lediglich auf der Aussage eines der mutmasslichen Missbrauchsopfer. Das zweite mutmassliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäussert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Haft