Lee Bailey ist gestorben. Der Staranwalt verteidigte unter anderem den Footballstar O.J. Simpson und erreichte einen Freispruch.
Obit F. Lee Bailey
F. Lee Bailey bei der Verteidigung von O.J. Simpson. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staranwalt F. Lee Bailey ist mit 87 Jahren gestorben.
  • In seinem berühmtesten Fall verteidigte er den Footballstar O.J. Simpson.
  • Wegen Missachtung des Gesetzes musste einst er sechs Wochen im Gefängnis verbringen.

US-Staranwalt F. Lee Bailey, der einst im Mordprozess gegen O.J. Simpson zu dessen Verteidiger-Team gehörte, ist tot. Er starb nach Angaben seines ältesten Sohnes Bendrix Lee Bailey am Donnerstag in einer Pflegeeinrichtung im US-Staat Georgia, wie die «New York Times» und das Promiportal «TMZ.com» berichteten. Bailey wurde 87 Jahre alt.

Der für scharfe Kreuzverhöre bekannte Starverteidiger hatte 1995 mit Kollegen wie Robert Shapiro den spektakulären Freispruch im Doppelmord-Prozess gegen den früheren amerikanischen Footballstar Simpson erwirkt.

Der Sportlegende war vorgeworfen worden, seine Ex-Frau Nicole und deren Freund erstochen zu haben. Simpson (73) postete am Donnerstag ein Video auf Twitter, in dem er Bailey als «grossartigen Mann» und als einen der klügsten und besten Anwälte überhaupt würdigte.

O. J. Simpson ist nach 9 Jahren Gefängnis auf Bewährung draussen.
O. J. Simpson ist nach 9 Jahren Gefängnis auf Bewährung draussen. - Keystone

Bailey hatte zahlreiche Prominente vertreten, darunter auch die wegen bewaffneten Raubes angeklagte Verlegerstochter Patricia Hearst. Im Fall des wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilten Arztes Sam Sheppard, dessen Figur die Vorlage für die Erfolgs-Fernsehserie «Auf der Flucht» war, konnte Bailey in einem zweiten Verfahren 1966 einen Freispruch erwirken.

1996 verbrachte Bailey wegen Missachtung des Gerichts selbst sechs Wochen in einem Bundesgefängnis. Der Jurist hatte sich geweigert, dem Staat Millionen Dollar aus dem Vermögen eines französischen Drogenhändlers aushändigen. Bailey behauptete, dass sein früherer Klient ihm das Vermögen als Lohn für juristische Dienste gegeben habe.

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