Donald Trump wollte keine Arbeitsvisa für Ausländer mit besonderen beruflichen Qualifikationen mehr ausstellen lassen.
US-Präsident Donald Trump
US-Präsident Donald Trump - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gerichtsbeschluss hat vorläufig Trumps Visa-Verbot ausser Kraft gesetzt.
  • Es handelt sich um das sogenannte H-1B-Visum für qualifizierte Arbeitnehmer.
  • Davon werden normalerweise rund 85'000 Stück pro Jahr ausgestellt.

Eine Anweisung von Präsident Donald Trump, wonach keine Arbeitsvisa für Ausländer mit besonderen beruflichen Qualifikationen mehr ausgestellt werden sollen, ist per Gerichtsbeschluss vorläufig ausser Kraft gesetzt worden.

Ein US-Bundesrichter in San Francisco erliess am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen gegen die Direktive. Trump habe damit seine Vollmachten überschritten, zitierte das «Wall Street Journal» aus dem Beschluss.

Die Anweisung stammt vom Juni und gilt bis Jahresende. Das Weisse Haus begründete sie mit der hohen Arbeitslosigkeit in den USA infolge der Corona-Krise. Die Direktive bezieht sich auf verschiedene Arten von Arbeitsvisa, darunter das sogenannte H-1B-Visum, von dem vor allem der High-Tech-Sektor profitiert.

Jährlich rund 85'000 H-1B-Visa vergeben

Die Technologie- und Internetfirmen im kalifornischen Innovationsmekka Silicon Valley setzen in hohem Mass auf ausländische Arbeitskräfte. Das H-1B-Visum wird jährlich normalerweise an etwa 85'000 Menschen vergeben.

Vier Wirtschaftsverbände, die vor allem das Silicon Valley repräsentieren, waren deshalb juristisch gegen die Anweisung vorgegangen. Sie reagierten zufrieden auf die jetzige Richterentscheidung, die allerdings nur vorläufigen Charakter hat. Jegliche Politik, die US-Unternehmen daran hindere, hochqualifizierte Arbeitskräfte zu verhindern, «schadet nur der wirtschaftlichen Erholung in dieser schwierigen Zeit», erklärte die Vorsitzende des Verbandes TechNet, Linda Moore.

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