US-Gericht stoppt Trumps Zölle – Was bedeutet das?
Ein Handelsgericht hat weite Teile von Trumps Zöllen als rechtswidrig eingestuft. Seine Regierung wehrt sich dagegen. Was also gilt nun?

Die Entscheidung sorgt für Aufsehen und ist eine herbe Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Ein Bundesgericht in den USA hat seiner Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Was folgt aus dieser Entscheidung? Einige wichtige Fragen und Antworten:
Welche Zölle sind betroffen?
Die Entscheidung des zuständigen Gerichts für internationalen Handel in New York betrifft die meisten Zölle, die von Trumps Regierung erlassen oder vorübergehend ausgesetzt wurden. Sie umfasst die Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten «Tag der Befreiung» Anfang April verhängt hatte.
Trump verhängte damals sogenannte wechselseitige Zölle, die er mit dem Handelsdefizit des jeweiligen Handelspartners begründete – setzte diese aber wegen der Talfahrt an den Finanzmärkten vorläufig wieder aus. Gleichzeitig verhängte er universelle Zölle in Höhe von 10 Prozent, die Waren aus fast aller Welt betreffen. Ebenfalls betroffen sind bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China.
Nicht betroffen sind dagegen Zölle, die die Regierung unter Berufung auf einen anderen gesetzlichen Rahmen als das Notstandsgesetz erlassen hat – beruhend auf Paragraf 232 des «Trade Expansion Acts» aus dem Jahr 1962. Dazu zählen Trumps Zölle auf bestimmte Produkte wie Stahl, Aluminium und Autos sowie Abgaben auf Produkte wie Arzneimittel und Halbleiter, die die US-Regierung angedroht hat. Auch hier beruft sich Trump auf die nationale Sicherheit.
Ab wann gilt die Aussetzung der Zölle?
Das zuständige Gericht für internationalen Handel in New York ordnete an, die betreffenden Zölle müssten vorerst «aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt» werden. Das heisst aber nicht, dass die Zölle damit direkt ausser Kraft gesetzt sind.
Der «New York Times» zufolge gibt die Entscheidung der Regierung bis zu 10 Tage Zeit, um den bürokratischen Prozess der Aufhebung abzuschliessen.
Was kann Trump jetzt machen?
Die Entscheidung sei ein Schlag für die Handelsagenda Trumps, aber «nicht das letzte Wort», zitiert die «New York Times» den Handelsanwalt Ted Murphy. Erste Schritte für eine Berufung hat die US-Regierung gegen die Entscheidung bereits eingeleitet und eine entsprechende Mitteilung vor Gericht eingereicht. Murphy zufolge ist es zudem wahrscheinlich, dass die Trump-Regierung einen Dringlichkeitsantrag zur Aussetzung der gerichtlichen Anordnung stellen wird.
Der juristische Streit wird also nun voraussichtlich den Weg durch die Instanzen gehen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass ein Berufungsgericht die Zölle bis zu einer finalen Entscheidung wieder erlaubt. Letztlich könnte der Fall vor dem Obersten US-Gericht – dem Supreme Court – landen. Hier hat Trump die Mehrheit während seiner ersten Amtszeit aufgrund mehrerer Nachbesetzungen weit nach rechts verschoben.
Trump kann auch versuchen, die Zölle auf Grundlage eines anderen gesetzlichen Rahmens zu verhängen. Sollte er dies tun, ist es wahrscheinlich, dass dagegen wieder geklagt wird. Die Unsicherheit für Handelspartner und Verbraucher dürfte also absehbar bestehen bleiben.
Kann die EU im Handelsstreit mit den USA nun aufatmen?
«Für die EU und andere Exporteure bietet das Urteil keinen Anlass zur Beruhigung», erklärt Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Sie verweist auf andere Gesetze neben dem Notstandsgesetz, die Trump nutzen könnte, um Zölle zu verhängen. «Dafür muss er den Kongress zwar beteiligen und die Umsetzung dauert dann etwas länger», führt sie aus. Einmal eingeführt würden die Zölle dann aber über viele Jahre erhalten bleiben.
Auch der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, wertet die Entscheidung nicht als sicheres Ende der Zollpolitik Trumps. «Gewiss ist, dass die Ungewissheit hoch bleibt», sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
«Selbst wenn die Gerichte Trump definitiv stoppen, bleibt der Vertrauensschaden, den die Handelspolitik im Zusammenspiel mit fragwürdig gewordenen Sicherheitsversprechen und Spekulationen über die Rolle des US-Dollar als Weltwährung angerichtet hat.» Deutschland und Europa müssten sich auf die eigenen Stärken besinnen.
Wie reagieren Deutschland und die EU?
Sowohl die Bundesregierung als auch die EU äusserten sich nach der Entscheidung zurückhaltend. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte in Berlin, man könne laufende gerichtliche Verfahren in den USA nicht kommentieren.
«Wir setzen weiter darauf, dass eine für beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung erzielt werden kann», hiess es.
Die für Handelspolitik zuständige EU-Kommission wollte die Gerichtsentscheidung zunächst nicht kommentieren. Sie verhandelt derzeit mit der US-Regierung über einen möglichen Deal zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen.