Donald Trump wollte das Wahlbetrugsverfahren in Georgia einstellen lassen. Der Richter geht aber nicht auf die Argumentation, es sei Redefreiheit gewesen, ein.
ARCHIV - Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung im US-Bundesstaat Georgia. Foto: Mike Stewart/AP/dpa
ARCHIV - Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung im US-Bundesstaat Georgia. Foto: Mike Stewart/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Mike Stewart

Der zuständige Richter im Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia hat einen Antrag des Ex-Präsidenten abgewiesen, das Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen einzustellen. Trumps Anwälte hatten argumentiert, in dem Fall greife der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung. Dieser schützt in den USA unter anderem die Redefreiheit. Richter Scott McAfee wies diese Argumentation am Donnerstag jedoch zurück. Dies berichten US-Medien unter Berufung auf Gerichtsdokumente übereinstimmend.

«Selbst zentrale politische Äusserungen sind nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie mutmasslich für kriminelles Verhalten genutzt werden», erläuterte McAfee demnach seinen Beschluss. Nur eine Jury könne darüber entscheiden, ob hinter den Äusserungen von Trump und den Mitangeklagten eine kriminelle Absicht gesteckt habe.

Einige Trump-Weggefährten gingen Deal mit Staatsanwaltschaft ein

Trump und mehrere andere sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und auf verschiedenen Wegen versucht, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia.

Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten gingen nach der Anklage eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ein und bekannten sich schuldig. Der 77-Jährige will nach der Präsidentenwahl im November wieder ins Weisse Haus einziehen.

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