«Fuck» und ein Stinkefinger – damit hat sich der Oberste Gerichtshof der USA beschäftigt. Sanktionen gegen die Schülerin, die den Inhalt postete, waren falsch.
Supreme Court Stinkefinger
Brandi Levy - ACLU/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Schülerin postete «Fuck» und einen Stinkefinger auf Social Media.
  • Dafür wurde sie aus dem Cheerleader-Team ausgeschlossen.
  • Die Schülerin klagte – das oberste Gericht der USA gab ihr Recht.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einer damals 14-jährigen Schülerin Recht gegeben. Sie war wegen eines Stinkefinger-Fotos aus ihrer Cheerleader-Mannschaft geworfen worden. Der Supreme Court in Washington urteilte am Mittwoch: Das auf der Online-Plattform Snapchat gemeinsam mit vulgären Ausdrücken veröffentlichte Foto sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Schule habe Brandi Levy deswegen nicht bestrafen dürfen.

Das Urteil ist eine wichtige Grundsatzentscheidung über Äusserungen von Schülern auf Online-Plattformen. Es klärt die Frage, in welchen Fällen Schulen eingreifen können. Mit einer klaren Mehrheit von acht zu eins Richterstimmen wurde das Urteil deutlich beschlossen.

Team-Rauswurf nach Frust-Post auf Snapchat

Brandi Levy hatte sich 2017 vergeblich für das erste Cheerleader-Team ihrer Schule in Mahanoy City im Bundesstaat Pennsylvania beworben. Die Jugendliche, die dem zweiten Cheerleader-Team angehörte, liess ihrem Frust daraufhin auf Snapchat freien Lauf: Sie veröffentlichte ein Foto von sich und einer Freundin mit in die Höhe gereckten Mittelfingern. Dazu schrieb sie: «Fuck die Schule, Fuck Softball, Fuck Cheer, Fuck alles.»

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Dank GSP-Ortung von Snapchat gelang es französischen Polizisten ein gefangen gehaltenes Mädchen zu befreien. - Keystone

Die Trainer der Schülerin bekamen Wind von den Nachrichten und warfen sie für ein Jahr aus dem Team.

Dagegen zog die Jugendliche mit ihrer Familie vor Gericht. Sie argumentierte mit der in der Verfassung verankerten Meinungsfreiheit. Dabei betonte sie, sie habe sich nicht auf dem Schulgelände befunden, als sie das Foto und die Nachricht veröffentlicht habe. Ausserdem sei dies ausserhalb der Schulzeit an einem Wochenende geschehen.

Supreme Court gibt Schülerin recht

Der Fall ging bis vor den Supreme Court – der nun Levy Recht gab. Zwar hätten öffentliche Schulen ein berechtigtes Interesse daran, gewisse Äusserungen von Schülern auch ausserhalb des Schulgeländes zu kontrollieren, erklärten die Verfassungsrichter. In diesem Fall überwiege aber das Recht auf freie Meinungsäusserung. Levy habe weder eine schulische Aktivität noch die Rechte anderer beeinträchtigt.

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Der Oberste Gerichtshof der USA in Washington. - dpa-infocom GmbH

«Das Interesse der Schule, gute Manieren zu unterrichten, ist in diesem Fall nicht ausreichend, um über B.L.s Interesse an freier Meinungsäusserung zu stehen», heisst es in der Urteilsbegründung.

Der Supreme Court stellte aber klar: Schulen könnten in gewissen Fällen durchaus eingreifen, wenn sich Schüler ausserhalb des Schulgeländes äussern. Das gilt unter anderem bei Mobbing und Drohungen gegen Lehrer oder Mitschüler.

Supreme Court betont Wichtigkeit der Frage

Dass sich der Oberste Gerichtshof überhaupt mit einem Stinkefinger-Foto und «Fuck»-Ausdrücken einer 14-Jährigen befasst, hatte für eine gewisse Erheiterung gesorgt.

Die Verfassungsrichter stellten aber klar, wie wichtig die Angelegenheit sei: «Es könnte verführerisch erscheinen, B.L.s Worte als unwürdig des robusten Schutzes durch den ersten Verfassungszusatz (in dem die Meinungsfreiheit festgehalten ist) abzutun», heisst es in der Urteilsbegründung. «Aber manchmal ist es notwendig, das Überflüssige zu schützen, um das Notwendige zu bewahren.»

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