Laut dem Justizministerium ist Ex-US-Präsident Donald Trump vor Zivilklagen im Zusammenhang mit dem Kapitolsturm nicht immun.
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Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, spricht bei einer Wahlkampfveranstaltung zur Unterstützung von Senator Marco Rubio in Miami. Foto: Rebecca Blackwell/AP/dpa - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Kapitolsturm fordern mehrere Abgeordnete von Trump einen Schadenersatz.
  • Der Ex-US-Präsident argumentierte jedoch mit seiner «absoluten Immunität».
  • Das sieht das US-Justizministerium anders.

Die Immunität als Präsident bewahrt Donald Trump nach Einschätzung des US-Justizministeriums nicht vor Zivilklagen im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols Anfang 2021. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einschätzung des Justizministeriums hervor. Sie war von einem Berufungsgericht angefordert worden, das mehrere Zivilklagen gegen den früheren US-Präsidenten wegen seines Verhaltens kurz vor dem Sturm auf den Parlamentssitz in Washington prüft.

Am 6. Januar 2021 hatten Anhänger Trumps den Sitz des US-Kongresses gestürmt, in dem die Wahlniederlage des Republikaners gegen Joe Biden beglaubigt werden sollte.

Eine von Trump aufgestachelte Menge drang gewaltsam in das Gebäude ein, fünf Menschen starben. Zwei Kapitol-Polizisten und mehrere demokratische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses versuchen, Trump für physische und psychische Verletzungen vor Gericht verantwortlich zu machen, die sie während der Attacke erlitten haben. Sie fordern Schadenersatz.

Donald Trump
Unterstützer von Trump stürmen das Kapitol. (Archivbild) - Keystone

Trump hatte argumentiert, er sei durch seine «absolute Immunität» als Präsident vor solchen Schadenersatzforderungen geschützt, auch für Handlungen im «äusseren Rahmen» seines Amtes. Das Justizministerium kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Öffentliche Reden über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse seien zwar eine traditionelle Aufgabe des Präsidenten und der «äussere Rahmen» umfasse ein weites Feld. Die Immunität des Präsidenten schütze aber nicht vor Aufstachelung zu Gewalt.

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