Weil sich eine Minderheit der Hundehalter um Bestimmungen foutiert und die Reklamationen aus der Bevölkerung zunehmen, richtet der Bezirk einen Appell an die Hundehalter.
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Das kantonale Hundegesetz hält im Grundsatz fest, dass Hunde so zu halten sind, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen.

Leinenpflicht und Hundekot

In öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr sind Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Hunde beim Viehtrieb. Wer in Dörfern, auf öffentlichen Strassen, Plätzen, Wegen oder in Parkanlagen sowie auf Wegen, welche durch intensiv genutztes landwirtschaftliches Gebiet führen, einen Hund mit sich führt, ist verpflichtet, dessen Kot zu entfernen und schadlos zu beseitigen.

Gesetzliche Grundlagen

Hunde dürfen weder unbeaufsichtigt öffentlich umherlaufen noch landwirtschaftliche Kulturen und fremdes, nicht öffentlich zugängliches Eigentum ohne Einwilligung des Berechtigten betreten.

Generelle Anordnungen und Strafbestimmungen

Der Bezirksrat ist ermächtigt, zum Schutz von Personen und Sachen gegen Beeinträchtigung oder Gefährdung durch Hunde örtlich begrenzte Verbote und Gebote zu erlassen und auf deren Missachtung Strafe anzudrohen.

Wer Vorschriften des Gesetzes über das Halten von Hunden oder Anordnungen der Behörde zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft.

Die Situation im Bezirk Küssnacht

Die Mehrheit der Hundehalter verhält sich im Bezirk Küssnacht korrekt. Eine kleine Minderheit lässt aber ihre Hunde auf öffentlichen Anlagen frei laufen und ihr Geschäft verrichten. Den Hundekot lassen diese Hundebesitzer liegen. Betroffen sind davon insbesondere Küssnacht (beispielsweise der Hundetrainingsplatz im Luterbach) und Immensee (vor allem die Quaianlage beim Tieftalweg).

Die Problematik des Hundekots beschäftigt die Bevölkerung

Reklamationen bezüglich des liegengelassenen Hundekots auf öffentlichen Anlagen nehmen im Bezirk Küssnacht zu. In Immensee wurden auf private Initiative hin handgeschriebene Tafeln erstellt, welche die Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass der Quai kein Versäuberungsplatz sei. «Liegen uns Hinweise vor, machen wir uns auf die Suche nach den Verursachern», erklärt Christian Rust, Leiter des Ressorts Infrastruktur beim Bezirk Küssnacht.

Korrektes Verhalten

Die Quaianlagen dienen als Spielplätze für Kinder, als Liegewiese und als Erholungsgebiete für Fussgänger. Da sich die Problematik mit freilaufenden Hunden und mit Hundekot, welcher nicht aufgenommen wird, verstärkt hat, beobachtet der Bezirk die Situation genau. Bevor Massnahmen ergriffen werden, richtet der Bezirk einen dringenden Appell an die fehlbaren Hundehalter, sich gemäss dem kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden korrekt zu verhalten. Der Bezirk dankt allen Hundehaltern, welche die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und andere, welche dies nicht tun, ermuntern, sich an die Regeln zu halten.

-Mitteilung der Gemeinde Küssnacht (vas)

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