Diese Airlines haben neu Landeverbot in der Schweiz

Travelnews
Travelnews

Zürich,

Nicht jede Fluggesellschaft darf den europäischen Luftraum anfliegen. Eine Sicherheitsliste zeigt, welche Airlines derzeit gesperrt sind.

Iraqi Airways
Airlines wie die «Iraqi Airways» haben Landeverbot in der Schweiz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Airlines erhalten in der Schweiz grundsätzlich keine Landeerlaubnis.
  • Aktuell stehen 154 Luftfahrtunternehmen und 16 staatliche Behörden auf der Liste.
  • Alle Airlines aus Tansania sind neuerdings auf der Liste der nicht zugelassenen Airlines.

Die Sicherheit steht in der Fliegerei an oberster Stelle. Damit diese stets gewährleistet ist, benötigen ausländische Fluggesellschaften eine Bewilligung, wenn sie in die Schweiz fliegen wollen.

Fluggesellschaften, die diese Bewilligung nicht erhalten, weisen entweder gravierende Sicherheitsmängel auf oder werden von den Luftfahrtbehörden im eigenen Land ungenügend kontrolliert.

Ist ein Land oder eine Airline auf dieser Liste, darf deren Personal auch nicht in der EU- oder in EFTA-Staaten arbeiten.

Momentan befinden sich 154 Luftfahrtunternehmen sowie 16 staatliche Luftfahrtbehörden auf dieser Liste (Stand 9. Juni 2026). Die Liste wird regelmässig aktualisiert:

In den vergangenen zwei Jahren kamen 26 Luftfahrtunternehmen hinzu. Im Dezember 2024 wurde Air Tanzania aufgrund schwerer Sicherheitsmängel aufgenommen, während das Flugverbot gegen Pakistan International Airlines (PIA) aufgehoben wurde.

Rund sechs Monate später folgte dann die Aufnahme aller Airlines aus Tansania sowie Suriname. Die EU kam zu dem Schluss, dass die Luftfahrtaufsichtsbehörden beider Länder die ICAO-Sicherheitsstandards nicht ausreichend überwachen.

Flugzeuge am Flughafen Frankfurt
Flugzeuge am Flughafen Frankfurt. (Symbolbild) - keystone

Nach 20 Jahren wurden im Juni 2026 sämtliche kirgisischen Fluggesellschaften wegen umfangreicher Verbesserungen der staatlichen Luftfahrtaufsicht von der Liste gestrichen. Gleichzeitig wurde jedoch Air Express Algeria auf die Flugverbotsliste gesetzt.

Die Black-List

Diesen Airlines ist der Betrieb in der Europäischen Union und den EFTA-Staaten untersagt:

  • Air Express Algeria (Algerien)
  • Air Zimbabwe (Simbabwe)
  • Avior Airlines (Venezuela)
  • Iran Aseman Airlines (Iran)
  • Fly Baghdad (Irak)
  • Iraqi Airways (Irak)

Alle Luftfahrtunternehmen, die von den zuständigen Behörden der folgenden Länder zugelassen wurden, dürfen in den EU- und EFTA-Staaten keine Flüge durchführen:

Folgende zwei Airlines dürfen nur beschränkt im Luftraum der EU- und EFTA-Staaten operieren:

  • Afghanistan
  • Angola (bis auf zwei Airlines)
  • Armenien
  • Kongo (Brazzaville und Demokratische Republik Kongo)
  • Dschibuti
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Liberia
  • Libyen
  • Nepal
  • Russland
  • São Tomé und Príncipe
  • Sierra Leone
  • Sudan
  • Suriname
  • Tansania

Die aufgeführten Luftfahrtunternehmen können zudem eine Erlaubnis erhalten, wenn der Einsatz eines gecharterten Flugzeugs (Wet-Lease) erfolgt, das keinem Betriebsverbot unterliegt und die Sicherheitsnormen einhält.

Reise-Newsletter abonnieren

Interessieren Sie sich mehr für Hintergrundberichte, Reisereportagen und neue Ideen für den nächsten Trip statt für Wirtschaftszahlen der Airlines und Reiseveranstalter? Wollen Sie wissen, was in der vergangenen Woche auf der ganzen Welt passiert ist?

Dann abonnieren Sie den Best-Of-Newsletter von Travelnews.ch und lassen Sie sich immer samstags die besten Storys gratis ins E-Mail-Postfach liefern.

Die gesamte Liste ist auf der Webseite der European Commission zu finden.

Strenge Kontrollen

  • Der Maschinentypen Fokker F100 und Boeing B747 von Iran Air (Iran) dürfen nicht nach Europa fliegen
  • Die gesamte Flotte von Air Koryo (Nordkorea) unterliegt einem Flugverbot, mit Ausnahme von zwei Flugzeugen des Musters TU-204

Inspektoren des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) führen regelmässig Stichproben im Rahmen des europaweiten SAFA-Programms (Safety Assessment of Foreign Aircraft) durch und überprüfen, ob die Fluggesellschaften die verlangten internationalen Standards in technischer und operationeller Hinsicht erfüllen.

Die eigentliche Aufsicht mit vertieften Inspektionen obliegt aber grundsätzlich der Zivilluftfahrtbehörde des Herkunftslandes der Airline.

Reist du oft mit dem Flugzeug?

Das BAZL erteilt Betriebsbewilligungen an ausländische Airlines in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren. Werden die Normen nicht eingehalten, kann die Bewilligung jederzeit entzogen werden.

Da die Schweiz die Blacklist der EU übernommen hat und auch bei den Aktualisierungsverfahren mitwirkt, erhalten Fluggesellschaften, die in der EU gesperrt sind und die Schweiz anfliegen wollen, grundsätzlich keine Landebewilligung.

Ist eine aufgeführte Fluggesellschaft der Auffassung, dass sie die Anforderungen erfüllt, die in den geltenden internationalen Sicherheitsstandards vorgeschrieben sind, kann sie einen Antrag zur Prüfung und Streichung aus der Liste einleiten.

Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst auf «Travelnews.ch» publiziert.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #3291 (nicht angemeldet)

Gestern ist ein Flug-Gast von Air Malta teilweise aus dem Flugzeug gesogen worden. Durch ein Trieb-Werk Schaden wurde das Fenster demoliert. Anschliessend wurde der Passagier auf ca. 5000 Metern Höhe, Kopf voran teilweise aus dem Flugzeug gesogen. Die Sauer-Stoff Masken lösten aus und der Passagier wurde wieder ins Flugzeug gezogen. Nach der sicheren Landung wurde der Passagier ins Spital gebracht.

User #1150 (nicht angemeldet)

Geht es um die Maschinen oder um deren Inhalt oder Bezahlungsmoral? Mal ehrlich, wenn die so gefährlich sind, sollte man doch ständig über Flugzeugunglücke dieser Airlines lesen.

Weiterlesen

Singapore Airlines
20 Interaktionen
18 Stunden in Luft
Golf-Airlines
8 Interaktionen
Tarife
Flugpreise
37 Interaktionen
Flugpreise gesunken
Boutique Boatel ATTILA
Genuss und Sehnsucht

MEHR AUS STADT ZüRICH

Lindner FCZ FC Lugano
46 Interaktionen
0:5 in Lugano
Zürich
Zürich